Mit der Zweitwagenregelung bei der Autoversicherung sparen

zweitwagenregelungFamilien benötigen heutzutage aus beruflichen oder organisatorischen Gründen mehr als nur ein Fahrzeug. Neben der mobilen Unabhängigkeit für die Ehepartner führt das natürlich auch zu zusätzlichen finanziellen Kosten. Aus diesem Grund bieten die Versicherungsgesellschaften den Autobesitzern die Möglichkeit, mit der Zweitwagenregelung ein zweites Fahrzeug günstig zu versichern. Hierbei handelt es sich um eine Art Rabatt, der dem Kunden bei der Versicherung eines Zweitwagens gewährt wird. Man spricht deshalb auch von einem Zweitwagenrabatt. In diesem Fall kann das zweite Fahrzeug direkt mit der Schadenfreiheitsklasse ½ einsteigen, was in der Regel einem Beitragssatz zwischen 100 und 140 Prozent entspricht. Die genaue Höhe unterscheidet sich dabei von Autoversicherung zu Autoversicherung. Einige Versicherer bieten sogar die Möglichkeit, das Fahrzeug in die Rabattklasse des Erstwagens einzustufen. Dies hat dann natürlich eine große Ersparnis für den Kunden zur Folge.

Darauf sollte bei der Zweitwagenregelung geachtet werden

Gerade wegen der großen Anzahl an Autoversicherungen gibt es unterschiedliche Varianten für eine Zweitwagenversicherung. Eine Bedingung bei vielen Assekuranzen ist es, beide Fahrzeuge beim gleichen Unternehmen zu versichern. Aber mittlerweile ist es bereits möglich die Zweitwagenregelung auch bei verschiedenen Anbietern geltend zu machen. Schon aus diesem Grund sollte jeder die Angebote miteinander vergleichen und vor einem Abschluss die Autoversicherung berechnen.
Das ist auch deshalb sinnvoll, weil bei einigen Versicherern eine Altersbegrenzung für Fahrer gilt. Je nach Tarif darf dieser dann nicht jünger als 23 bzw. 25 Jahre alt sein, um überhaupt von der Zweitwagenregelung profitieren zu können. Damit soll verhindert werden, dass diese Regelung von Fahranfängern genutzt wird. Doch gerade für Fahranfänger bietet die Zweitwagenregelung ein hohes Sparpotenzial, in dem sie das Fahrzeug bei einem Elternteil mitversichern, der bereits eine günstige Schadenfreiheitsklasse besitzt. Somit kann der Einstufung in die sehr teure Schadenfreiheitsklasse 0 umgangen werden. Allerdings kann der Fahranfänger für die Dauer der Zweitwagenversicherung keine eigenen Schadenfreiheitsrabatte erwerben.
Zu beachten gilt bei der Zweitwagenregelung auch, dass bei einem Sachschaden zwischen den beiden Fahrzeugen kein Versicherungsschutz besteht.

 

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