Sinnvoller Zusatzschutz bei der Autoversicherung
Bei der Autoversicherung sowie in der Kfz-Haftpflicht und vor allem in der Kaskoversicherung gibt es viele Deckungserweiterungen für Risiken, gegen die sich der Versicherungsnehmer absichern kann. Diese sind aber oftmals nicht im sogenannten Standardtarif zu finden, sondern in einem weiteren teureren Tarif. Einige Versicherungsgesellschaften haben sogar drei oder vier Tarife mit unterschiedlichem Zusatzschutz im Angebot, wobei die günstigsten zumeist Basis oder Compact genannt werden, das mittlere Preissegment ist unter der Bezeichnung Classic, Komfort oder Plus zu finden und die teuersten Tarife laufen in der Regel unter dem Namen Exklusiv oder Premium. Besonders viele Zusatzleistungen werden dabei in höherklassigen Tarifen der Kaskoversicherung angeboten. Egal ob nun Kfz-Haftpflicht oder Kasko, nicht alle teuren Extras sind unbedingt notwendig, einige jedoch wirklich empfehlenswert. Die wichtigsten Zusatzleistungen sind nachfolgend aufgeführt.
Deckungssumme
Diese ist bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben und beträgt für Personenschäden mindestens 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,12 Millionen Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro. Bei einem größeren Unfall aber können diese Summen schnell ausgereizt sein und es zu einer Deckungslücke kommen, für den der Schadensverursacher dann allein aufkommen muss.
Aus diesem Grund empfiehlt es sich einen Tarif zu wählen, der nur ein wenig teurer ist, aber dafür eine höhere Deckungssumme von 50 oder 100 Millionen Euro bietet.
Wildschaden
Günstige Tarife bei der Teilkaskoversicherung zahlen bei Wildunfällen nur dann, wenn es sich um Haarwild gemäß Bundesjagdgesetz handelt. Das sind im Wesentlichen aber nur Hirsche, Rehe, Wildschweine, Hasen und Füchse. Ereignet sich jedoch ein Unfall mit einem entlaufenden Hund oder einer Kuh, ist dieser Zusammenstoß nicht versichert.
Es gibt aber auch Kaskotarife, die zumeist höherpreisig sind, aber einen erweiterten Deckungsumfang bieten. Diese übernehmen dann auch Schäden, die Zusammenstöße mit allen Wirbeltieren einschließt.
Grobe Fahrlässigkeit
Ist ein Unfall durch grob fahrlässiges Handeln des Fahrers zustande gekommen, dann darf die Kaskoversicherung die Leistung kürzen oder komplett streichen. Der Versicherungsnehmer hat aber bei vielen Autoversicherungen die Möglichkeit, einen Tarif abzuschließen, der als Extra den „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ bietet. Dieser Zusatz ist sehr wichtig, denn dann wird auch gezahlt, wenn der Kunde vor dem Schadensereignis beispielsweise eine rote Ampel überfahren hat. Ausgenommen von der Klausel sind aber Fahrten unter Alkohol und Drogen.
Marderbisse
Standardtarife bei der Teilkaskoversicherung sichern bei einem Marderbiss oftmals nur den direkten Schaden ab. Das bedeutet, es wird nur der Ersatz eines durchgebissenen Schlauchs bezahlt. Allerdings sind die Kosten dafür in der Regel nicht so hoch, wie die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung. Viel teurer jedoch sind die möglichen Folgeschäden, die in diesem Fall nicht versichert sind. So kann ein unbemerkter Defekt am Kühlerschlauch schnell zu einem schweren Motordefekt führen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, als Zusatzschutz einen Kaskotarif zu wählen, der auch die Folgeschäden durch Marderbisse mitversichert.
Neuwertentschädigung
Fahrzeughalter die einen Neuwagen versichern, entscheiden sich in der Regel für eine Vollkaskoversicherung. Vor dem Abschluss sollte aber genau darauf geachtet werden, dass in dieser auch eine Neuwertentschädigung enthalten ist. Denn nur dann bekommt der Geschädigte nach einem Totalschaden oder Diebstahl den Neuwert und nicht den Zeitwert erstattet. Das ist wichtig, da ein Neuwagen bereits nach wenigen Kilometern enorm an Wert verliert. Aber Vorsicht: Bei einigen Tarifen gilt das nur in den ersten sechs Monaten nach der Zulassung, Verträge mit Neuwertentschädigung sollten aber mindestens zwölf Monate gelten.
Schadenrückkauf
Wer einen Vollkaskotarif wählt, der einen Schadenrückkauf ermöglicht, der kann einen bereits durch die Autoversicherung regulierten Schaden zurückkaufen, also im Nachhinein aus der eigener Tasche bezahlen. Damit kann eine Rückstufung des Schadenfreiheitsrabatts verhindert werden. Diese Rückzahlungsmöglichkeit ist allerdings je nach Versicherer auf sechs bzw. zwölf Monate nach erfolgter Schadensregulierung begrenzt.
Mallorca-Police als Zusatzschutz
Interessant ist die Mallorca-Police für Autofahrer, die sich im Ausland einen Mietwagen zulegen. Denn mit diesem Zusatz erhöht die eigene Kfz-Haftpflicht die Deckungssummen für den geliehenen Wagen bis zur in Deutschland gesetzlich festgelegten Mindestdeckung. Das ist sehr wichtig, da gerade in Urlaubsländern die gesetzliche Deckung viel niedriger ist als hierzulande.
Schutzbrief
Der Autoschutzbrief ist in vielen Tarifen schon für unter 15 Euro im Jahr als Extra zur Kfz-Haftpflicht zu haben und ist für Autofahrer, die viel mit dem Fahrzeug unterwegs sind, ein sehr nützlicher Zusatzschutz. Dieser bietet nicht nur eine Unfall- und Pannenhilfe fürs Auto, sondern übernimmt auch die Kosten für die Übernachtung bei Fahrzeugausfall sowie einen nötigen Krankenrückholtransport.
Fahrerschutzversicherung
Wenn der Fahrer einen Unfall verursacht, dann sind die Beifahrer durch seine Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert. Einen Zusatzschutz wie ihn die Insassenunfallversicherung bietet, ist deshalb überflüssig. Da der Fahrer aber selbst von der Kfz-Haftpflicht nichts bekommt, weil er niemanden für seine Verletzungen haftbar machen kann, ist der Abschluss einer Fahrerschutzversicherung empfehlenswert, falls noch keine private Unfallversicherung vorhanden sein sollte.
Auslandsschadenschutz
Dieser Zusatzschutz sollte der Versicherungsnehmer zur normalen Kfz-Haftpflicht mit einschließen, um bei einer Auslandsreise mit dem Auto auf der sicheren Seite zu sein. Der Auslandsschadenschutz kommt für nicht selbstverschuldete Unfälle des Versicherungsnehmers auf und stellt den Unfallgegner so, als hätte sich der Schaden in Deutschland ereignet. Das ist sehr wichtig, weil die gesetzlichen Deckungssummen in anderen Ländern oft niedriger sind als hierzulande.