Der Wiederbeschaffungswert in der Autoversicherung
Der Wiederbeschaffungswert ist ein wichtiger Faktor in der Autoversicherung, der dann zum Tragen kommt, wenn das eigene Fahrzeug durch einen Unfall einen versicherten Totalschaden erlitten hat, oder aber durch Diebstahl entwendet wurde. Damit in beiden Fällen eine faire Schadensregulierung durch den Versicherer möglich ist, wird für jedes Fahrzeug der sogenannte Wiederbeschaffungswert berechnet, der die Wiederbeschaffungskosten eines vergleichbar anderen Fahrzeugs entspricht. Genau diese ermittelte Summe erhält der Geschädigte von seiner Autoversicherung, mit der er sich ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen kann. Es steht dem Versicherten aber frei, gegebenenfalls gegen Aufpreis ein neues oder ein anderes Fahrzeug zu erwerben. Kurz zusammengefasst handelt es sich beim Wiederbeschaffungswert also um Kosten, die für den gleichwertigen Ersatz einer beschädigten Sache aufgebracht werden müssen.
Wie wird der Wiederbeschaffungswert berechnet?
Der Zustand des Fahrzeugs am Schadentag, ist immer maßgebend für die Berechnung des Wiederbeschaffungswertes durch den Gutachter. Deshalb ist ein unfallfreies und scheckheftgepflegtes Fahrzeug immer mehr wert, als beispielsweise ein Unfallwagen. Ebenfalls spielen das Alter und die Abnutzung eine wichtige Rolle. Jedoch kann die Wertermittlung gerade bei Gebrauchtwagen zu einer komplexen Angelegenheit werden. Denn Fahrzeuge mit selteneren Ausstattungen oder mit geringen Stückzahlen eines Modells, bieten nur wenige Vergleichsmöglichkeiten. Hier ist eine detaillierte Recherche durch einen Gutachter nötig, um eine faire Einschätzung zu gewährleisten. Und da es auf dem Gebrauchtwagenmarkt eben auch regionale Preisunterschiede gibt, kann das dazu führen, dass der Wiederbeschaffungswert eines in München zugelassenen Gebrauchtwagen höher ist, als beispielsweise in Rostock.
Einfacher ist die Berechnung, wenn es um den Ersatz eines Neuwagens geht, da es dafür Listenpreise von den Herstellern gibt. In diesem Fall zahlen die meisten Versicherer den Neupreis, wenn das Auto nicht älter als ein Jahr ist und das unabhängig von der Laufleistung. Entscheidend ist dabei allerdings immer, was in den Versicherungsbedingungen steht. Zudem bieten viele Anbieter die Möglichkeit, diese Option mit der sogenannten Neuwertentschädigung zu verlängern.
Sollte es sich beim Versicherungsfall um einen Oldtimer handeln, kann der Wiederbeschaffungswert sogar über dem Neuwert liegen, da für diese alten Fahrzeuge oft hohe Sammlerwerte gezahlt werden. Zumeist gibt es für solche Fahrzeuge spezielle Oldtimer-Versicherungsverträge, die eine Wertsteigerungsklausel beinhalten sollte. Es ist wichtig darauf zu achten, wenn Sie den Preis ihrer Autoversicherung berechnen, denn nur mit dieser Klausel, wird der Versicherungswert eines älter und wertvoller werdenden Fahrzeugs automatisch an die Marktentwicklung angepasst.
Egal um welche Art Fahrzeug es sich nun handelt, bei der Berechnung des Wiederbeschaffungswertes gibt es immer Unterschiede zum Zeitwert. Während beim Zeitwert vom hypothetischen Preis ausgegangen wird, den eine Sache vor ihrer Beschädigung erzielt hätte, minus dem Abzug von Alter und Abnutzung, so wird der Wiederbeschaffungswert inklusive der Zusatzkosten für Finanzierungen oder Händleraufschläge berechnet. In der Regel führt das dazu, dass der Wiederbeschaffungswert rund 20 Prozent über den Zeitwert des Fahrzeugs liegt.