Mit dem Wenigfahrerrabatt bei der Autoversicherung sparen
Der sogenannte Wenigfahrerrabatt ist einer von vielen Rabattmodellen bei der Autoversicherung, mit dem der Versicherungsnehmer erhebliche Nachlässe beim Abschluss eines Versicherungsvertrages erzielen kann. Das liegt daran, weil das Unfallrisiko steigt, je mehr Kilometer mit dem Auto im Jahr gefahren werden. Wer also selten längere Strecken zurücklegt oder das Fahrzeug ausschließlich für kurze Distanzen nutzt, dem wird von den meisten Autoversicherungen ein Wenigfahrerrabatt gewährt, da statistisch gesehen geringe Schadensfälle unter den Wenigfahrern zu finden sind. Das dadurch verminderte Risiko geben die Versicherer dann in Form dieses Rabattes an den Versicherungsnehmer weiter.
Um aber von einem Wenigfahrerrabatt zu profitieren, darf die beim Vertragsabschluss festgesetzte jährliche Kilometerhöchstgrenze nicht überschritten werden. Wie hoch diese im Einzelfall ist, kann sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Deshalb sollte vor einem Abschluss darauf ein besonderes Augenmerk gerichtet werden, auch um das Sparpotenzial bei der Autoversicherung voll ausschöpfen zu können.
Mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages, der einen Wenigfahrerrabatt beinhaltet, wird dann eine genaue Kilometerfahrleistung vereinbart, die für ein Jahr Gültigkeit besitzt und nicht überschritten werden darf. Die tatsächlich gefahrenen Kilometer mit dem Fahrzeug werden im Regelfall anhand der Angaben des Versicherten geprüft, in dem er jährlich den aktuellen Kilometerstand der Autoversicherung mitteilt. Auch wenn das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit hat, die Prüfung selbst vorzunehmen, wird das in der Praxis aus Kostengründen kaum umgesetzt.
Wenigfahrerrabatt in Anspruch nehmen
Da die Standardtarife bei den meisten Versicherungsunternehmen bereits ab einer jährlichen Fahrleistung von 15.000 Kilometer beginnen, muss der Autofahrer unter dieser Kilometergrenze liegen, um überhaupt vom Wenigfahrerrabatt zu profitieren. Oft sind dabei die Wenigfahrertarife bei den Versicherern gestaffelt erhältlich. Beispielsweise lässt sich so selbst festlegen, ob man nicht mehr als 6.000, 9.000 oder 15.000 Kilometer pro Jahr zurücklegen wird. Allerdings gibt es hierbei keine einheitliche Staffelung unter den Autoversicherungen und auch die Höhe des gewährten Rabatts ist zum Teil sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund sollten vor dem Abschluss einer Versicherung in jedem Fall mehrere Angebote von verschiedenen Unternehmen eingeholt werden.
Änderung der Kilometerleistung angeben
Ein Wenigfahrerrabatt wird häufig von Versicherungsnehmern in Anspruch genommen, die in Regionen mit einem gut ausgebauten Verkehrsmittelnetz wohnen und deren Arbeitsort sich in der Nähe befindet. Daher müssen sie das Auto nicht ständig nutzen. Jedoch kann zum Beispiel eine berufliche Veränderung von heut auf morgen dazu führen, dass sich die tägliche Fahrstrecke zur Arbeit auf über 50 Kilometer beläuft und man dafür auf das eigene Auto angewiesen ist. Das hat zumeist als Folge, dass die vorher festgelegte Kilometerhöchstgrenze nicht mehr eingehalten werden kann.
Sollte dieser Fall eingetreten sein, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, seiner Versicherung die Änderung der Kilometerleistung zu melden. Da durch die Überschreitung das Risiko eines Schadenfalls steigt, fällt häufig nachfolgend der Wenigfahrerrabatt weg und die Versicherungsprämie wird wieder angepasst. Meldet der Versicherungsnehmer die Kilometerleistungsänderung allerdings nicht, drohen bei einem Verkehrsunfall hohe Vertragsstrafen oder bei Kaskoschäden sogar die Nichtregulierung des entstandenen Schadens. Denn hier gilt zu beachten, dass im Schadensfall immer mit einer genauen Übermittlung des Kilometerstandes gerechnet werden muss.