Was gilt bei der Autoversicherung als grob fahrlässig?
Autofahrer die über eine Vollkaskoversicherung verfügen, fühlen sich oft rundum geschützt, wenn es um ihr Fahrzeug geht. Doch Achtung, auch eine Vollkasko kann Lücken im Versicherungsschutz haben. Das gilt vor allem dann, wenn der Versicherungsnehmer einen Unfall grob fahrlässig herbeigeführt hat. In diesem Fall muss die Autoversicherung die dadurch entstandene Schadenssumme am Fahrzeug des Versicherten entweder nur anteilig übernehmen oder aber ist sogar ganz von der Leistung befreit. Für Haftpflichtschäden gilt dieser Ausschluss allerdings nicht. Hier muss der Versicherer auch bei grober Fahrlässigkeit zahlen. Jedoch hat der Kunde bei der Vollkasko ebenfalls die Möglichkeit, beim Abschluss einer Police, grob fahrlässiges Verhalten im Straßenverkehr in den Versicherungsschutz mittels Verzichtsklausel mit einzuschließen. Allerdings gibt es von Anbieter zu Anbieter Unterschiede und jeder behandelt dabei die grobe Fahrlässigkeit anders. Schon deshalb sollte jeder vor einer Vertragsunterschrift die Autoversicherung berechnen und bei der Tarifwahl diesbezüglich ein genaues Auge darauf haben. Doch selbst mit dem Einschluss der Verzichtsklausel, die besagt, dass der Autoversicherer auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens verzichtet, gibt es Grenzen beim gewährten Versicherungsschutz. Aber wann handelt ein Autofahrer grob fahrlässig und wie wird die Sache definiert? Gerichte sehen das so: Grob fahrlässig handelt jemand, der die übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maß verletzt und das unterlässt, was jedem als selbstverständlich einleuchten musste.
Wann ist die Verzichtsklausel wichtig?
Der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit greift am häufigsten in Fällen, in denen ein Autofahrer eine rote Ampel übersehen hat und dadurch einen Unfall verursachte. Grundsätzlich gilt das als grob fahrlässig und das unabhängig davon, ob die Ampel länger oder kürzer als eine Sekunde auf Rot stand. Ohne den Einschluss der Verzichtsklausel würde der Unfallverursacher dann fast immer leer ausgehen.
Grob fahrlässig handelt außerdem, wer entweder das vorgegebene Tempo erheblich überschreitet oder an unübersichtlichen Stellen zum Überholen ansetzt. Aber auch das Bedienen des Navis während der Fahrt, das Parken des Autos ohne fest angezogener Handbremse, sowie das Ausweichen von Kleintieren, wie z.B. einem Hasen, kann als grob fahrlässig ausgelegt werden. Beim ständigen Aufbewahren des Fahrzeugscheins im Handschuhfach des Wagens jedoch gibt es unterschiedliche Ansichten. Zwar wird dem Dieb damit erleichtert ins Ausland zu fahren, von außen konnte er aber nicht erkennen, dass sich dieser im Auto befindet. Nach einem Gerichtsurteil hat sich dadurch also nicht die Gefahr eines Diebstahls erhöht.
In diesen Fällen greift die Verzichtsklausel nicht
Die Klausel wird unwirksam, wenn nach einem Schaden Fehler gemacht werden. So muss der Kunde immer alle Fragen des Versicherers zum Schadensfall wahrheitsgemäß beantworten, auch wenn er sich damit selber schadet. Gegenüber der Polizei ist das Schweigen erlaubt, nicht aber gegenüber dem Autoversicherer. Wer das missachtet, der riskiert seinen Versicherungsschutz.
Unwirksamkeit bei Alkohol und anderen Rauschmitteln
Die Verzichtserklärung des Versicherers greift nicht, wenn Alkohol oder ein anderes Rauschmittel während der Fahrt im Spiel war. Wichtig ist hierbei zu wissen, dass eine relative Fahruntüchtigkeit schon bei etwa 0,3 Promille gilt. Bereits ab diesem Wert kann die Kaskoversicherung nach einem Unfall die Zahlung kürzen. Und diese Kürzung ist keinesfalls unerheblich, da es sich zumeist um 50 Prozent der Schadenssumme handelt. Bei höheren Promillewerten jedoch fällt die Kürzung noch höher aus und kann bei absoluter Fahruntüchtigkeit, die bei 1,1 Promille beginnt, sogar 100 Prozent betragen.
Unwirksamkeit bei Diebstahl
Sollte das Auto gestohlen werden, kann unter Umständen ebenfalls die Verzichtsklausel unwirksam werden. Nämlich dann, wenn der Besitzer unachtsam mit seinem Autoschlüssel umgeht. Demnach wurde einem Mercedes-Fahrer, der den Schlüssel in seiner Jacke aufbewahrte und diese in einer Kneipe nahe der Tür aufgehängt hatte, 90 Prozent der Schadenssumme gekürzt. Zudem gilt immer zu beachten, dass wenn ein Schaden eingetreten ist, dieser innerhalb einer Woche dem Versicherer gemeldet werden muss. Andernfalls handelt man grob fahrlässig. Da aber die Klausel nur das Herbeiführen eines Schadens abdeckt, wird sie auch in diesem Fall unwirksam.