Vorsicht beim Autoverleih an Freunden

autoverleihJeder der ein Auto versichert, muss auch den Kreis der Fahrzeugnutzer korrekt angeben. Sollte sich später der Fahrerkreis, beispielsweise durch einen kurzfristigen Autoverleih erweitern, so muss das umgehend der Autoversicherung mitgeteilt werden. Doch gerade bei jungen Leuten ist es beinahe schon Alltag, einem guten Freund oder Nachbarn für eins, zwei Tage das Auto zu leihen. Was ist denn schon dabei, denken viele. Schließlich überlässt der Besitzer sein Fahrzeug freiwillig und benötigt es während dieser Zeit selbst nicht. Doch was ist in diesem Fall mit dem Versicherungsschutz, wenn der Besitzer in der Police als alleiniger Fahrer eingetragen ist und der gute Freund oder Nachbar mit dem Auto einen Schaden verursacht? Diese Frage sollte sich jeder schon vor einem Abschluss der Autoversicherung stellen!
Auch wenn der Versicherungsnehmer mit der Angabe als alleiniger Nutzer des Wagens durch den vom Versicherer gewährten Einzelfahrerrabatt kräftig beim Versicherungsbeitrag spart, so ist er immer dazu verpflichtet, korrekte Angaben zu machen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Das ist auch so in den vertraglichen Obliegenheiten festgehalten, die jeder in seiner Police finden kann.

Die Fahrerkreisangabe ist ein wichtiger Risikofaktor

Mit diesen durch den Versicherungsnehmer gemachten Angaben, kann die Assekuranz das Risiko besser einschätzen und das ist eben bei einem Einzelfahrer geringer, als wenn das Fahrzeug von mehreren Personen genutzt wird, zu denen dann auch noch Fahranfänger zählen.
Wenn also beim Abschluss die flexibelste Variante mit beliebigem Fahrerkreis gewählt werden sollte, ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Unfall kommt, durch den Versicherer kaum einzuschätzen. Im Ergebnis ist dieses Variante deshalb auch die teuerste. Aus diesem Grund geben Kunden beim Abschluss ihrer Autoversicherung in der Regel an, dass nur sie selbst bzw. der Partner das Fahrzeug nutzen, um so den Beitrag niedrig zu halten. Sollte sich später jedoch herausstellen, dass noch andere Personen, beispielsweise der eigene Nachwuchs den Wagen nutzen, besteht jederzeit die Möglichkeit, den angegebenen Fahrerkreis nachträglich gegen Aufpreis zu ändern.
Da es aber häufiger vorkommt, dass Fahrzeughalter ihr Auto, eigentlich anders als geplant doch einmal spontan verleihen, haben einige Autoversicherungen im Angebot, das gelegentliche Fahren von anderen, als den angegebenen Personen, in den Vertrag mit einzubeziehen und somit zu erlauben. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Fahrer mindestens 23 Jahre alt sind. Wenn also der Vater das Familienauto übers Wochenende einmalig an seine 24-jährige Tochter ausleihen möchte, wäre das im Versicherungsumfang enthalten, ohne das es notwendig ist, dies dem Versicherer mitzuteilen. Würde der Vater aber das Auto zwei Wochen überlassen, damit die Tochter damit in den Urlaub fahren kann, sollte die Versicherung vorher darüber informiert werden.

Die Fahrerkreisänderung durch Autoverleih ist formlos möglich

Diese Mitteilung ist in der Regel schnell und formlos möglich, zum Beispiel per Telefonanruf oder per E-Mail. Einige Assekuranzen bieten ihren Kunden dafür sogar eine sogenannte Ausleih-App, über die sie den kurzfristigen Autoverleih anmelden können.
Wichtig zu wissen ist, dass der Versicherungsschutz nicht verloren geht, wenn der Besitzer einen Fahrer ans Steuer lässt, der nicht namentlich im Versicherungsschein genannt ist, bzw. von dem die Autoversicherung wegen fehlender Nachmeldung nichts weiß. Sollte der ungenannte Fahrer, der auch im Besitz eines gültigen Führerscheins ist, einen Unfall verursachen, muss die Assekuranz in der Regel für den Schaden aufkommen. Das gilt sowohl für die Kfz-Haftpflicht, als auch für die Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Finanzielle Folgen hätte dieser Unfallschaden für den Kunden aber trotzdem. Denn wenn der Versicherer das feststellt, verlangt sie vom Kunden den Beitrag nach, der bei der korrekten Fahrerkreisangabe fällig gewesen wäre. In Einzelfällen verlangen die Gesellschaften sogar eine Strafzahlung in Höhe eines halben bis ganzen Jahresbeitrags, wenn der Kunde beim Autoverleih absichtlich falsche Angaben gemacht hat.

 

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