Vollkaskoversicherung – Der umfangreichste Schutz fürs Auto
Eine Vollkaskoversicherung ist Bestandteil der Autoversicherung und bietet für den Versicherungsnehmer einen Zusatzschutz zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflicht. Der Autohalter hat dabei zumeist die freie Wahl eine Vollkasko bzw. Fahrzeugvollversicherung abzuschließen, da diese nicht zu den Pflichtversicherungen zählt. Nur wenn es sich um ein fremdfinanziertes Auto oder einen Leasingwagen handelt, ist unter Umständen der Abschluss einer Vollkaskoversicherung vorgegeben.
Neben einer Teilkasko ist die Vollkasko die einzige Versicherung, die für Schäden am eigenen Fahrzeug aufkommt. Allerdings bietet diese einen höherwertigen Leistungsumfang und kommt auch für Schäden auf, die eine Teilkaskoversicherung nicht abdeckt. Der Abschluss eines Vollkasko-Schutzes ist deshalb besonders dann in Erwägung zu ziehen, wenn entweder ein Neuwagen oder aber ein wertvoller Oldtimer versichert werden soll.
Der Leistungsumfang einer Vollkaskoversicherung
Das jeder Autohalter auch eine Autoversicherung benötigt und eine Kfz-Haftpflicht dabei gesetzlich vorgeschrieben ist, wurde oft genug beschrieben. Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung allerdings ist nur bei Neuwagen bzw. wertvollen Fahrzeugen sinnvoll. Zum einen liegt das an dem im Vergleich gesehen doch sehr hohen Beitrag und zum anderen an dem immer niedriger werdenden Zeitwert eines älteren Fahrzeugs. Aber was genau leistet eine Vollkaskoversicherung überhaupt? Wichtig ist hierbei zu wissen, dass die Vollkasko immer auch eine Teilkaskoversicherung einschließt. Das bedeutet, dass die Vollkasko von der Teilkasko die obligatorischen Schutzleistungen übernimmt. Zu diesen zählen:
1. Sturm und Hagel, sowie Blitzschlag
2. Wildschaden
3. Brand und Explosion
4. Entwendung durch Diebstahl und Raub
5. Glasbruch
6. Überschwemmung
7. Kurzschluss an der Verkabelung
Neben den genannten Schäden, erweitert die Vollkasko das Leistungsspektrum um folgende Risiken:
– Schäden am versicherten Fahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall
– Deckung von Vandalismus-Schäden
– Unfallschäden, bei denen der Verursacher nicht ermittelt werden konnte
– Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit des Versicherten entstanden sind.
Beitragsberechnung bei der Vollkasko
Für die Beitragsberechnung einer Vollkaskoversicherung werden neben dem gewählten Leistungsumfang vor allem die Risikomerkmale des Versicherungsnehmers sowie seines Fahrzeugs herangezogen. Entscheidend für die Höhe des zu zahlenden Versicherungsbeitrags sind dabei in erster Linie die aktuelle Typklasse des Fahrzeugs, der Wohnort des Versicherungsnehmers, sowie deren Schadenfreiheitsklasse. Zu beachten gilt hierbei, dass die Schadenfreiheitsklassen der Vollkaskoversicherung nicht mit denen der Kfz-Haftpflicht in Verbindung stehen.
Viele Autoversicherungen berücksichtigen darüber hinaus auch zusätzliche Faktoren wie den Beruf oder die konkreten Wohnverhältnisse des Versicherten. Bei der Berechnung kommen aber auch verschiedene Rabatte zum Tragen, die bei den meisten Versicherungsunternehmen zum Standard gehören. Zu diesen zählen beispielsweise der Garagenrabatt, der dann greift, wenn das Auto nachts in einer Garage abgestellt wird oder der Wenigfahrerrabatt, für die Einhaltung einer vertraglich festgelegten Jahreskilometerleistung mit dem Fahrzeug. Zudem besteht für den Versicherten die Möglichkeit, mit dem Abschluss eine Selbstbeteiligung (Selbstbehalt) zu wählen und somit die Beitragshöhe zu senken. Je höher eine Selbstbeteiligung vereinbart wird, desto geringer fällt der Beitrag aus. Um hier aber nicht den Überblick zu verlieren, sollten Interessierte vor einem Vertragsabschluss die Autoversicherung berechnen und auf diesen Weg alle Anbieter und Tarife miteinander vergleichen.