Typklassen bei der Autoversicherung
Die Typklassen der Fahrzeuge sind neben den Regionalklassen ein sehr wichtiges Tarifmerkmal, anhand dessen die Autoversicherung den Beitrag für die Kfz-Haftpflicht sowie Kaskoversicherung berechnet. Hierfür wird jedes Fahrzeug jeweils in der Kfz-Haftpflicht, der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung einer Typklasse zugeordnet, wobei die Einteilung auf der Unfallstatistik der verschiedenen Fahrzeugtypen basiert. Je mehr Schäden also mit einem bestimmten Fahrzeugtyp verursacht werden, umso höher ist auch die Typklasseneinordnung für dieses Fahrzeug. Der Fahrzeugtyp wiederum wird aus dem Herstellerschlüssel und dem Typschlüssel eines Autos berechnet und steht somit für ein bestimmtes Modell eines bestimmten Herstellers. Berücksichtigt werden hierbei auch die Motorisierung, die Antriebsart sowie die Karosserieform.
Die Einordnung wird jährlich auf Basis der aktuellen Schadensentwicklung angepasst und in Form eines Typklassenverzeichnisses im Herbst vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) veröffentlicht. Je höher die Typklasse dabei ausfällt, desto höher ist auch der Beitrag der an den Versicherer zu zahlen ist. Bei laufenden Verträgen aber kommt die Änderung in der Regel erst zum Jahreswechsel zum Tragen.
Änderung der Typklassen während der Vertragslaufzeit
Mit dem am 1. Oktober eines jeden Jahres veröffentlichten Typklassenverzeichnis, das ab diesem Zeitpunkt gültig ist, jedoch zumeist erst ab dem 1. Januar des Folgejahres Anwendung findet, kann es während der Vertragslaufzeit zu Veränderungen bei der Einstufung kommen. Diese hat dann unmittelbaren Einfluss auf den Versicherungsbeitrag. Besonders wenn es die Typklassen der Kaskoversicherung betrifft, kann eine Umstufung zu einer erheblichen Erhöhung oder auch Senkung des Beitrags führen. Sollte der Fall eintreten, dass durch die neue Einstufung der Beitrag für die Autoversicherung steigt, hat der Versicherungsnehmer das Recht, innerhalb eines Monats nach schriftlichen Bekanntwerden der Erhöhung, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Dieses Sonderkündigungsrecht besteht aber nur, wenn die Hochstufung der Typklasse auch tatsächlich zur Beitragserhöhung führt. Sinnvoll ist hier aber auch, mit dem Versicherer zu verhandeln oder aber zu prüfen, ob es mit einem nicht mehr ganz neuwertigen Fahrzeug nicht besser wäre, von der Vollkasko- in eine bei der Teilkaskoversicherung eventuell günstigere Typklasse zu wechseln. Somit kann neben den geringeren Kosten für die Teilkasko auch noch von dem günstigeren Typklasse profitiert werden. Die verschiedenen Typklassen in der Autoversicherung werden dabei so eingeteilt.
Typklassen in der Autoversicherung
Haftpflicht 10-25
Teilkasko 10-33
Vollkasko 10-34