Die Teilkaskoversicherung ist eine wichtige Fahrzeugversicherung
Die Teilkaskoversicherung ist Bestandteil der Autoversicherung, aber im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das heißt, dass die Teilkasko nicht zu den Pflichtversicherungen zählt und vom Halter des Autos freiwillig abgeschlossen werden kann. Damit besteht auch kein gesetzlich geregelter Mindestversicherungsumfang. Das hat zur Folge, dass die Kaskoversicherer mit den unterschiedlichsten Leistungsangeboten um Kunden werben können. Die Richtlinien jedoch sind bei den Teilkaskoversicherungen weitgehend identisch. Zumeist sind die Leistungsunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern daher im Detail zu finden. Aus diesem Grund sollte jeder Versicherungsnehmer vor dem Abschluss einer Teilkasko mit einem Versicherungsrechner die Autoversicherung berechnen. Zumindest aber derjenige, der für sein Auto einen umfassenden und günstigen Versicherungsschutz möchte.
Das ist in der Teilkaskoversicherung versichert
Jeder der sich gegen Schäden an seinem Fahrzeug versichern möchte, kommt an den Abschluss einer Kaskoversicherung nicht vorbei. Denn nur eine Kaskoversicherung kommt bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des eigenen Fahrzeugs, für den eingetretenen Schaden auf. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert nur die Schäden an gegnerischen Fahrzeugen. Bei der Kaskoversicherung stehen dem Versicherungsnehmer allerdings zwei Varianten zur Verfügung, die sich preislich und im Versicherungsumfang stark unterscheiden. Zum einen handelt es sich dabei um eine Vollkasko- und zum anderen um eine Teilkaskoversicherung. Während eine Vollkasko das deutlich umfassendere Leistungspaket bietet, ist die Teilkaskoversicherung eine günstigere Alternative, mit eingeschränktem Versicherungsschutz.
Zu den versicherten Gefahren einer Teilkasko zählen hierbei in der Regel:
1. Sturm und Hagel, sowie Blitzschlag
2. Wildschaden
3. Brand und Explosion
4. Entwendung durch Diebstahl und Raub
5. Glasbruch
6. Überschwemmung
7. Kurzschluss an der Verkabelung
Die Kostenberechnung einer Teilkasko
Der Beitrag für eine Teilkaskoversicherung wird genau wie bei der Kfz-Haftpflicht anhand verschiedener Gefahrenmerkmale berechnet. Vorwiegend hängt die Höhe dabei von der aktuellen Typklasse und somit der Schadenstatistik des Fahrzeugs sowie dem Wohnort ab. Da nicht überall gleich viele Unfälle passieren, ist hier entscheidend, in welcher Region sich der Hauptwohnsitz des Versicherten befindet. Denn mittels der Regionalklasse bewertet die Autoversicherung die örtliche Wahrscheinlichkeit eines Schadens. Regionen mit überwiegend vielen Diebstählen und häufigen Unwettern, werden dementsprechend schlechter eingestuft.
Bei der Berechnung kommen aber auch verschiedene Rabatte der Versicherung zum Tragen. So gibt es zum Beispiel einen Garagenrabatt, wenn das Auto nachts in einer Garage abgestellt wird oder einen Wenigfahrerrabatt, wenn der Kunde mit seinem Fahrzeug nur eine bestimmte Kilometeranzahl im Jahr absolviert. Durch den Abschluss einer Selbstbeteiligung hat der Versicherungsnehmer zudem die Möglichkeit, den Beitrag zu senken. Diese Selbstbeteiligungen werden in der Regel zwischen 150 Euro und 300 Euro vereinbart.