Sonderkündigung (Sonderkündigungsrecht)
Es ist nicht ratsam, eine Autoversicherung für die gesamte Lebensdauer des Fahrzeugs beim selben Versicherungsunternehmen abzuschließen. Schon deshalb, weil der Versicherungsnehmer das Recht hat, den Versicherer unter Einhaltung der im Vertrag genannten Kündigungsfrist jährlich zu kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt dabei in der Regel einen Monat. Da die meisten Autoversicherungen in Deutschland jeweils zum 31. Dezember enden, gilt für zahlreiche Kunden der 30.11. als Stichtag für die ordnungsgemäße Kündigung. Sollte dieser Stichtag aus welchen Gründen auch immer verpasst werden, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, vorzeitig aus dem Versicherungsvertrag auszusteigen.
Wer sein Fahrzeug wechselt, kann bei der Zulassung des neuen Wagens eine andere Autoversicherung abschließen. Denn sobald sich das Fahrzeug nicht mehr im Besitz des Versicherungsnehmers befindet, kann er die Autoversicherung fristlos ohne Angabe von Gründen kündigen. Doch nicht nur beim Fahrzeugwechsel ist eine Sonderkündigung der Autoversicherung möglich, sondern auch bei einer Beitragserhöhung. Hierbei müssen die Kunden einen Monat vor der geplanten Erhöhung von ihren Versicherungen informiert werden. Der Versicherte kann dann in diesem Fall die Autoversicherung innerhalb der Frist von einem Monat kündigen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit einer Sonderkündigung, wenn das Fahrzeug des Kunden in eine andere Regionalklasse eingestuft wird, ohne das er dabei selbst umgezogen ist und die Neueinstufung zu einem höheren Beitrag führt. Das gilt auch für die Änderung der Typklasse durch den Versicherer.
Sonderkündigung auch nach Schadensregulierung möglich
Nach einem Verkehrsunfall oder nach einem anderen Schaden am Fahrzeug, der durch die Autoversicherung reguliert wurde, haben sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Autoversicherer das Recht, den Versicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat ab anerkannter oder verweigerter Leistungspflicht zu kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht, das auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet wird, ist für Autofahrer deshalb von Vorteil, um nach einem Schadensfall nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse bei der bestehenden Autoversicherung eingestuft zu werden. Denn dieses Szenario ist im Regelfall immer mit einer Beitragserhöhung verbunden.
Jeder Autohalter sollte aber darauf achten, dass eine Kündigung des alten Versicherers erst dann vorgenommen wird, wenn die Aufnahmebestätigung in die neue Autoversicherung vorliegt. Nur so kann ein lückenloser Versicherungsschutz garantiert werden.