Silvesterschäden am Auto – wer zahlt die Reparatur?

SilvesterschädenAm 31.12. feiern Millionen Menschen in Deutschland den Jahreswechsel mit den besten Wünschen und Vorsätzen. Dabei begrüßen unzählige das neue Jahr nicht nur mit Sekt und Champagner, sondern lassen es in dieser Nacht mit Böllern und Raketen unter dem Sternenhimmel so richtig krachen. So geben die Deutschen für Feuerwerkskörper alljährlich über 100 Millionen Euro aus.
Autofahrer die ihr Fahrzeug im Freien parken müssen, sind deshalb einer besonderen Gefahr ausgesetzt. Erst recht dann, wenn der Wagen an einer Hauptstraße oder in einer Wohnsiedlung abgestellt wird. Denn so ein Feuerwerk kann schneller als Gedacht zu sogenannten Silvesterschäden, wie Brandflecken, Kratzern oder Beulen am Auto führen, wenn dieses von einem alkoholisierten und euphorisierten Feiernden gezündet wird, der alle Vorsicht außer Acht lässt. Für den Besitzer des Autos kann das bereits am nächsten Morgen, nach der Feststellung des Schadens, das Ende aller Neujahrsfreude bedeuten. Nach dem ersten Schock stellt sich unmittelbar die Frage, wer für den Schaden aufkommt?

Autoversicherung kommt für Silvesterschäden auf

Die große Party ist vorbei und die ersten Reste aus der Silvesternacht sind bereits beseitigt. Doch dann die böse Überraschung – Feuerwerk und Böller haben Schäden am eigenen Fahrzeug verursacht. Auch wenn dieses Szenario bei einer sachgemäßen Anwendung von Feuerwerkskörpern eher selten vorkommt, so führen Unachtsamkeit und Vandalismus jedes Jahr zu Millionenschäden, für die die Autoversicherungen aufkommen müssen.
Aber Vorsicht, sollte ein Feuerwerk Kratzer oder Schmauchspuren am Lack verursachen oder sogar zum Bruch der Scheibe führen, reicht eine Kfz-Haftpflicht, die nur für Schäden bei anderen Verkehrsteilnehmern aufkommt, nicht aus, sondern es ist eine Kaskoversicherung notwendig, wenn der Schadenverursacher nicht ermittelt werden kann. In diesem Fall erstattet die Teilkaskoversicherung des Fahrzeughalters die Brand- und Explosionsschäden sowie Glasbruch. Andere Schäden, die mutwillig begangen wurden, werden als Vandalismus gewertet und sind nur durch eine Vollkaskoversicherung abgedeckt. Sollte jedoch bekannt sein, wer den Schaden verursacht hat, zahlt die eigene Autoversicherung in der Regel nicht, sondern dann haftet der Schadenverursacher bzw. deren Versicherer. Um hier auch sein Recht zu bekommen, ist notfalls sogar eine Verkehrsrechtsschutzversicherung empfehlenswert.

Darauf sollte bei einer Schadensregulierung geachtet werden

Bei jedem Schaden ist es wichtig, diesen als Nachweis für die Autoversicherung in Form mehrerer Fotos aus verschiedenen Positionen zu dokumentieren. Auch sollte darauf geachtet werden, dass die Schadensanzeige zeitnah erfolgt. Dafür haben die Versicherer eine Frist vorgegeben, die in jeder Versicherungspolice unter den Obliegenheiten im Schadensfall zu finden ist.
Da es sich bei Schäden durch Silvesterfeuerwerk oft um geringfügige Schadenssummen handelt, muss bei einem Tarif mit Selbstbeteiligung auch in Betracht gezogen werden, die Beseitigung eines Lackschadens selbst zu bezahlen. Das ist aber immer auch von der Einzelfallprüfung der Autoversicherung notwendig. Oftmals lassen sich Schmauchspuren und kleinere Kratzer im Lack auch durch eine Politur entfernen, was eine Regulierung von Silvesterschäden durch den Versicherer von vornherein überflüssig macht.

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