Die Selbstbeteiligung in der Autoversicherung wählen
Die Selbstbeteiligung, auch Selbstbehalt oder Eigenanteil genannt, ist eine mit der Autoversicherung vertraglich vereinbarte Regelung, sich im Schadensfall an der Schadensregulierung zu beteiligen. Hierbei handelt es sich nur um die Schäden, die auch in der Kaskoversicherung abgedeckt sind. Im Fall der Kfz-Haftpflicht ist keine Selbstbeteiligung möglich.
Die Summe des Selbstbehaltes wird dabei immer vorab beim Vertragsabschluss festgelegt und liegt in der Regel je nach Kaskoversicherung zwischen 150 Euro und 1.500 Euro. Bis zu diesem gewählten Betrag, muss jeder Kaskoschaden selbst getragen werden. Je höher die Selbstbeteiligung liegt, desto weniger muss man auch an Beiträgen zahlen. Denn weil dann viele kleinere Schäden wie Kratzer oder Beulen, die beispielsweise beim Ausparken passieren, von den Kunden selbst bezahlt werden müssen, sparen die Versicherer nicht nur ordentlich Geld, sondern auch viel Verwaltungsaufwand. Diese Ersparnis geben sie in Form günstigerer Beiträge an die Kunden weiter.
Wie viel Selbstbeteiligung ist sinnvoll?
Die Höhe der gewählten Selbstbeteiligung sollte in erster Linie davon abhängig sein, wie viel Geld man im Schadensfall zur freien Verfügung hat. Im Zweifelsfall ist es deshalb manchmal ratsamer, lieber etwas mehr Beitrag zu bezahlen, als bei einem Schaden auf einmal eine große Summe zahlen zu müssen. Hierbei sollte man sich keinesfalls von den günstigeren Beiträgen verleiten lassen, sondern das eigene Schadensrisiko und den Fahrzeugwert mit einbeziehen.
Sollte es sich dabei um ein neuwertiges Auto handeln, kommt eher der Abschluss einer Vollkaskoversicherung in Betracht. Und da bei einer Vollkasko auch immer der Teilkasko-Schutz mit eingeschlossen ist, kann sowohl für die Teilkasko- als auch für die Vollkaskoversicherung eine eigene Selbstbeteiligung festgelegt werden. Gebräuchlich und oft in Standard-Tarifen angeboten wird ein Selbstbehalt von 150 Euro bei der Teilkasko und 300 Euro beim Vollkasko-Schutz. Schon mit dieser Konstellation lässt sich die Versicherungsprämie um gut 20 – 30 Prozent gegenüber einem Kasko-Schutz ohne Selbstbehalt reduzieren. Dementsprechend lässt sich mit einer höheren Selbstbeteiligung noch mehr sparen.
Da die Versicherer unterschiedliche Grundlagen bei der Beitragsberechnung anwenden, sollte man sich entweder von seinem Versicherungsvertreter die verschiedenen Varianten durchrechnen lassen oder mittels Versicherungsrechner im Internet selbst die Autoversicherung berechnen.
Häufige Fragen zum Selbstbehalt
Wie wirkt sich die Selbstbeteiligung nach einem Schaden aus?
Für jeden Schadensfall muss man für die Reparatur den Eigenanteil zahlen. Liegt dieser zum Beispiel bei 300 Euro, der Schaden allerdings beläuft sich auf 1.000 Euro, übernimmt die Autoversicherung nur den Restbetrag von 700 Euro! In der Regel bleibt die Selbstbeteiligung auch für jeden Schadensfall gleich. Verändern kann sich jedoch der Schadenfreiheitsrabatt, wenn der Selbstbehalt nicht ausreichend ist um den Schaden zu reparieren.
Lässt sich der Selbstbehalt bei der Autoversicherung anpassen?
Es ist möglich die Selbstbeteiligung während der Vertragslaufzeit anzupassen. Hierfür muss der eigene Versicherer kontaktiert werden. Allerdings sollte dabei beachtet werden, dass sich eine Änderung auch auf Prämie auswirkt.
Muss der Selbstbehalt für alle Schäden gezahlt werden?
Im Normalfall gilt der Selbstbehalt für alle Kasko-Schadensfälle. Jedoch besteht die Möglichkeit, den Selbstbehalt gegen einen höheren Versicherungsbeitrag auf Fälle wie Parkschaden, Glasbruch, Vandalismus und Unfall einzuschränken. Für Diebstahl oder Naturgewalten müsste dann beispielsweise keine Selbstbeteiligung gezahlt werden.