Schäden durch Autowaschanlage sind nicht selten
Gerade an sonnigen Tagen im Winter nutzen viele Autobesitzer die Zeit zur Fahrt in die Autowaschanlage, um ihr Fahrzeug von Straßensalzen und Schmutz zu befreien. Das dient zum einen dem Schutz des Lackes und zum anderen ist es auch wichtig für die Verkehrssicherheit.
Denn um immer den vollen Durchblick im Straßenverkehr zu haben, ist es nun einmal erforderlich, dass Autoscheiben, Außenspiegel und Scheinwerfer bzw. Rückleuchten gesäubert werden.
Autowaschanlagen findet man heutzutage so gut wie an jeder Tankstelle, die ein solches Angebot längst zu ihrem Service zählen. Oft läuft hierbei auch alles reibungslos ab und das Auto erscheint wieder in altem Glanz, doch manchmal eben können nach der Wagenwäsche auch tiefe Kratzer an Kotflügel und Stoßstange auftauchen, die vorher noch nicht da gewesen sind.
Moderne Waschanlagen funktionieren eigentlich zuverlässig und problemlos, allerdings besteht immer die Gefahr, dass mal etwas kaputtgeht. Auf diese Gefahr verweist auch der ADAC. Beispielsweise kann es vorkommen, dass sich Zierleisten oder Antennen von den Vorgängerautos in den Bürsten der Anlage verfangen und dann wenn sie unentdeckt bleiben, bei der nächsten Autowäsche größere Schäden anrichten.
Nach der Wäsche das Auto auf Schäden kontrollieren
Sollte der Kunde feststellen, dass sein Auto beim Waschen beschädigt wurde, ist es wichtig sofort zu reagieren. Denn kann ein Mitverschulden ausgeschlossen werden, haftet der Inhaber der Waschanlage. Der Schaden sollte deshalb an Ort und Stelle von einem Mitarbeiter der Anlage dokumentiert werden. In der Folge wird dann in der Regel zusammen mit dem Angestellten der Autowaschanlage ein Formular für die Haftpflichtversicherung des Unternehmens ausgefüllt.
Während das Original an den Versicherer geht, bekommt der Kunde eine Kopie, zumeist mit dem Auftrag, einen Kostenvoranschlag für die Reparatur des Schadens einzuholen und an den Versicherer der Autowaschanlage weiterzuleiten. Sollte jedoch der Fall eintreten, dass sich der Mitarbeiter oder Betreiber weigert, den Schaden zu dokumentieren, ist es unbedingt notwendig, selbst möglichst aussagekräftige Fotos vom Schaden zu machen und bestenfalls Dritte anzusprechen, die später als Zeugen auftreten können.
Je später ein Schaden entdeckt bzw. reklamiert wird, umso schwieriger kann nachgewiesen werden, dass die Beschädigungen wirklich bei der Autowäsche entstanden sind. Im schlimmsten Fall muss der Kunde dann den Schaden durch die eigene Autoversicherung regulieren lassen oder aber aus der eigenen Tasche bezahlen.
Schäden durch Autowaschanlage mit folgenden Regeln verhindern
Um Schäden von vornherein zu vermeiden, sollten Kunden einer Autowaschanlage wie vorgeschrieben die Antenne sowie Aufbauten am Wagen entfernen, sowie alle Fenster ordnungsgemäß schließen. Bevor das Auto in die Waschanlage gefahren wird, empfiehlt sich außerdem eine gründliche Vorreinigung mit einem Hochdruckreiniger. Denn bleiben grober Dreck mit Sandkörnern am Wagen haften, sind Lackschäden durch die Bürsten der Anlage sehr wahrscheinlich, da diese Kombination wie Sandpapier auf den Autolack wirkt.
Auch kommt es während des Waschvorgangs immer wieder zu Schäden am Auto oder der Anlage, weil der Kunde falsch in die Waschstraße fährt oder während des Ablaufs entgegen den Anweisungen auf die Bremse tritt. In solchen Fällen ist der Autofahrer dann auch selbst haftbar. Der Betreiber der Autowaschanlage ist aber immer verpflichtet, den Kunden über alle wesentlichen Risiken klar und unmissverständlich aufzuklären.