Schadenfreiheitsrabatt
Der Schadenfreiheitsrabatt, abgekürzt SFR, ist ein gängiger Begriff aus der Autoversicherung. Je länger ein Autofahrer schadenfrei fährt, umso höher ist der Rabatt, der sich in der SF-Klasse auf der jährlichen Rechnung widerspiegelt. Eine höhere Schadenfreiheitsklasse bedeutet für den Versicherungsnehmer demnach, dass er mit einem günstigeren Beitrag rechnen kann.
Die Einstufung in die jeweilige Schadenfreiheitsklasse ist dabei ein umfassendes Thema. Im Allgemeinen ist die Regelung so, dass nach einem schadenfreien Kalenderjahr eine bessere SF-Klasse erreicht wird und nach einem Unfall zumeist eine Rückstufung erfolgt. Dies findet aber nicht nur in der Kfz-Haftpflicht Anwendung, sondern auch in der Vollkaskoversicherung. Auch gilt zu beachten, dass jeder Autoversicherer für die jeweilige SF-Stufe leicht unterschiedliche Schadenfreiheitsrabatte festlegt.
Wer also einen PKW versichern möchte, der sollte im Vorfeld die einzelnen Versicherungsgesellschaften untereinander vergleichen. Um ein wirklich aussagekräftiges Ergebnis zu bekommen, muss die eigene SF-Klasse bekannt sein. Des Weiteren benötigt man zum genauen Vergleich auch die Regionalklasse und die Typklasse des PKW, der versichert werden soll. Die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klasse) sind unterteilt von M über KL 0 bis SF ½ – x und werden jährlich anhand der gemeldeten Schäden angepasst.
Meldet der Halter eines PKW der Versicherungsgesellschaft einen Schaden, dann kommt es mit der ersten Fälligkeit im darauf folgenden Jahr zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse.
Versicherungswechsel und Schadenfreiheitsrabatt
Ein Versicherungswechsel nützt einem Pkw-Halter nichts, wenn er wegen zu viel gemeldeter Schäden sehr weit zurückgestuft wurde. Die neue Versicherungsgesellschaft fordert bei der letzten Versicherung den bisher erfahrenen Schadenfreiheitsrabatt an, welcher mittels Datenträgeraustausch übertragen wird. Der Nachversicherer erfährt so die Anzahl der schadenfreien Jahre und auch die Anzahl der Schäden im Vorjahr bzw. im laufenden Jahr. Sind im laufenden Kalenderjahr keine Schäden angefallen, dann wird die SF-Klasse der Vorversicherung übernommen. Kam es zu Schäden im laufenden Kalenderjahr, die eine Rückstufung mit sich bringen, dann stuft die neue Versicherungsgesellschaft zur ersten Fälligkeit im neuen Kalenderjahr ebenfalls die SF-Klasse zurück.
Autofahrer können eine Rückstufung vermeiden, wenn sie kleinere Schäden nicht der Versicherung melden, sondern aus eigener Tasche zahlen. Hier kann natürlich keine pauschale Aussage getroffen werden, wann dies sinnvoll ist, denn die Entwicklung des Vertrages ist nicht vorhersehbar.
SF-Klasse behalten dank Rabattschutz
Mit einem Rabattschutz, der kostenpflichtig ist und inzwischen von fast allen Autoversicherungen angeboten wird, kann der Halter eines PKW bei einem gemeldeten Schaden seine SF-Klasse behalten oder wird gar weitergestuft. Jedoch wird der Rabattschutz von den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich behandelt und kann in der Regel auch erst ab SF-Klasse 4 erworben werden. Deshalb ist es immer wichtig sich vor einem Abschluss zu diesem Thema zu informieren. Besonders für denjenigen, der selbst den Beitrag seiner Autoversicherung berechnen möchte, sollte der Rabattschutz ein wichtiges Kriterium darstellen.