Rabattschutz – Der Zusatzschutz in der Autoversicherung

rabattschutzBei einem Rabattschutz handelt es sich um eine spezielle Erweiterung, die seit einigen Jahren von vielen Autoversicherungen angeboten wird. Diesen Schutz kann der Kunde im Rahmen des Versicherungsvertrages vereinbaren, um bei einem verschuldeten Schadensfall Rückstufungen in der Schadenfreiheitsklasse zu vermeiden.
Diese Rückstufung des Versicherten in eine schlechtere SF-Klasse erfolgt normalerweise nach jedem gemeldeten Schaden und kann zu einer erheblichen Erhöhung des zu zahlenden Versicherungsbeitrags führen. Mit dem vereinbarten Rabattschutz aber, der gegen einen erhöhten Beitrag abgeschlossen werden kann, haben Versicherungsnehmer in der Regel sozusagen einen schuldhaften Schadensfall pro Jahr frei, ohne deshalb eine Rückstufung oder Beitragserhöhung befürchten zu müssen.
Sollte jemand nicht nur einen Unfall, sondern gleich zwei Schäden in einem Jahr verursachen, dann wird der Zweite so behandelt, als wäre es der erste Schaden. Somit hätte das nur eine geringfügigere Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse zufolge. Allerdings gibt es hier auch Unterschiede und der Rabattschutz kann bei einigen Versicherern bei bis zu drei Schadensfällen gelten.

Das gilt zu beachten

Die Versicherer bieten den Rabattschutz zur Autoversicherung als eine zusätzliche Tarifoption an. Ein Abschluss aber ist abhängig vom Anbieter zumeist erst ab der Schadenfreiheitsklasse 4 oder sogar 6 möglich. Das bedeutet, ein Versicherungsnehmer muss bereits mindestens 4 bzw. 6 Jahre schadenfrei gefahren sein, um mit seiner Versicherung einen Rabattschutz vereinbaren zu können. Zudem ist diese zusätzliche Absicherung mit einem Beitragszuschlag verbunden, der üblicherweise 15 bis 20 Prozent beträgt. Möglich ist die Vereinbarung des Rabattschutzes sowohl in der Kfz-Haftpflicht als auch in der Vollkaskoversicherung.
Ob der Zusatzbeitrag für den Einschluss des Rabattschutzes gerechtfertigt ist, muss jeder für sich selbst entscheiden. Wie sich dieser aber genau auf die Tarife der unterschiedlichen Anbieter auswirkt, lässt sich am besten durch Berechnung der Autoversicherung feststellen.
Zu beachten gilt weiterhin auch, dass der Rabattschutz in der Regel nur innerhalb einer Autoversicherung gültig ist. Bei einem Versicherungswechsel würde dieser also nicht auf die neue Police übertragen werden. Demzufolge wird bei der Weitergabe der Daten an den nächsten Versicherer zumeist auf die tatsächliche SF-Klasse zurückgegriffen, was einen empfindlich höheren Beitrag mit sich bringen kann.

Der Rabattschutz ist nicht gleich Rabattretter

Sehr oft wird der Rabattschutz mit dem Rabattretter verwechselt. Allerdings finden Versicherungskunden einen Rabattretter heute nur noch in älteren Autoversicherungspolicen, der dort ohne einen Zusatzbeitrag enthalten ist. Zudem wird dieser erst ab der Schadenfreiheitsklasse 25 gewährt. Der Rabattretter sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer in der SF-Klasse nur soweit zurückgestuft wird, dass sein Prämienrabatt unverändert bleibt und er somit keinen höheren Beitrag zahlen muss. In aktuellen Versicherungsverträgen sowie bei Neuabschlüssen ist der Rabattretter kaum noch zu finden und gilt als Auslaufmodell.

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