Rabattretter – Die Absicherung des Schadenfreiheitsrabatts

rabattretterDer Rabattretter ist eine zusätzliche Leistung in der Autoversicherung, der den Versicherungsnehmer vor einer Rückstufung in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse nach einem Schadensfall schützt.
Die Schadenfreiheitsklasse gibt dabei an, zu welchem Prozentsatz der Versicherungsnehmer seinen Beitrag entrichten muss und beinhaltet damit einen Rabatt, der abhängig von der Schadenfreiheitsklasse ist. Das hat zufolge, dass eine Rückstufung nach einem Schadensfall in der Regel mit einer Beitragserhöhung verbunden ist. Der Rabattretter dient dazu, um genau das zu verhindern und die Höhe des Schadenfreiheitsrabattes zu schützen. Das bedeutet in der Praxis, dass der Versicherte zwar versicherungsfreie Jahre verliert, in der SF-Klasse aber nur so weit zurückgestuft wird, dass die Rückstufung zu keiner Veränderung des Schadenfreiheitsrabattes führt. Allerdings hat der Rabattretter keine unbegrenzte Wirkung und kann bei vielen Autoversicherungen nur einmal pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Das gilt beim Rabattretter zu beachten

Sollte der Fall eintreten, dass der Versicherungsnehmer innerhalb kurzer Zeit zwei Schadensfälle meldet, dann führt die zweite Schadensregulierung automatisch zu einem höheren Beitrag im Folgejahr. Bevor der Rabattretter aber überhaupt greift, muss bei den meisten Versicherungen mindestens die SF-Klasse 25 erreicht sein. Da der Rabattretter ohne Beitragsaufschlag gewährt wird, ist dieser auch eher als Belohnung für langjähriges unfallfreies Fahren sowie Treue durch die Autoversicherung zu sehen.
Anders ist das beim Rabattschutz. Dieser kostet üblicherweise einen Aufschlag von 15 bis 20 Prozent und wird von den Assekuranzen sehr oft schon ab der SF-Klasse 4 gewährt. Was jedoch für beide Varianten gleichermaßen gilt, dass bei einem Wechsel der Autoversicherung der zusätzliche Rabatt wegfällt und nicht auf die neue Police übertragen werden kann. Aufgrund eines zurückliegenden Schadenfalls sind dann höhere Beiträge möglich.

Neuverträge bieten diesen Rabattschutz kaum noch an

Der Rabattretter gilt als Auslaufmodell und ist in Neuverträgen so gut wie gar nicht mehr zu finden. Stattdessen wurde der kostenpflichtige Rabattschutz als scheinbare Alternative eingeführt. Wer aber noch im Besitz eines Versicherungsvertrages mit Rabattretter ist und mit einem Versicherungswechsel liebäugelt, sollte im Zweifel genau die Autoversicherung berechnen. Denn für alte Verträge gelten die abgeschlossenen Vertragsbedingungen unverändert weiter..

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