Mögliche Rabatte bei der Autoversicherung
Wer die Absicht hat, einen günstigen Versicherungsanbieter zu finden oder aber beim bestehenden Anbieter sparen möchte, der sollte auch mögliche individuelle Rabatte bei der Autoversicherung in Betracht ziehen. Denn zahlreiche Versicherer bieten Nachlässe, wenn der Kunde bestimmte Bedingungen erfüllt. Schon allein das Überprüfen der jährlichen Kilometerfahrleistung kann aufdecken, dass diese bei weitem nicht so hoch ist, wie sie dem Versicherer vielleicht vor geraumer Zeit gemeldet wurde. Dabei wird dem Fahrer zumeist ein kräftiger Nachlass gewährt, je weniger Kilometer er mit dem versicherten Fahrzeug im Jahr zurücklegt. Nicht zu unterschätzen ist zudem die Anzahl der Fahrzeugnutzer. Je enger dieser Kreis von Fahrern vertraglich festgelegt wird, je höher kann der von der Versicherung gewährte Rabatt ausfallen. Deshalb sollte genau geprüft werden, wer alles wirklich unbedingt ans Steuer muss.
Da jedoch die Versicherer nur selten von selbst Rabatte anbieten, ist hier in der Regel Eigeninitiative gefragt. Eine große Hilfe bietet diesbezüglich ein Vergleichsrechner, mit dem jeder eine Autoversicherung berechnen kann und der zudem aufzeigt, welche Rabattmöglichkeiten bestehen und welche davon individuell in Frage kommen. Wichtig zu beachten ist, dass auch mehrere Rabatte von der Assekuranz gewährt werden können, die dann in der Summe einen enormen Nachlass bringen.
Bei bestehenden Versicherungsverträgen sollte im Zweifelsfall immer beim Versicherer nachgefragt werden, welche Rabattoptionen es im Einzelfall gibt. Folgende Rabatte bei der Autoversicherung sind im Regelfall möglich.
Liste der verschiedenen Rabatte bei der Autoversicherung
Berufsgruppenrabatt
Kann der Versicherte nachweisen, dass er während der Vertragslaufzeit ganztägig einen bestimmten Beruf ausübt, dann ist ein gewisser Nachlass durch die Autoversicherung möglich. Am häufigsten profitieren davon Berufsgruppen die im Büro arbeiten. Ein Beispiel für einen Berufsgruppenrabatt in der Autoversicherung ist der Beamtenrabatt.
Bus- und Bahnfahrerrabatt
Wer das Kraftfahrzeug regelmäßig stehen lässt und stattdessen Bus oder Bahn nutzt, der kann bei einigen Autoversicherungen mit Vergünstigungen rechnen. Als Nachweis hierfür ist eine Jahreskarte des öffentlichen Nahverkehrsverbunds oder aber eine Bahncard ausreichend.
Einzelfahrerrabatt
Gewährt wird dieser Rabatt durch die Autoversicherung, wenn nur ein Fahrer berechtigt ist das Fahrzeug zu nutzen und sonst niemand anderes. Hierdurch sinkt die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls, was die Versicherer in Form dieses Nachlasses an den Versicherungsnehmer weitergeben. Sollte jedoch ein anderer Fahrer das versicherte Auto nutzen und einen Unfall verursachen, dann ist die Versicherung nicht verpflichtet für den entstandenen Schaden aufzukommen.
Erstbesitzerrabatt
Der Erstbesitzerrabatt wird dem Versicherten dann gewährt, wenn er der Erstbesitzer eines Fahrzeugs ist. Begründet wird der Rabatt damit, weil die Versicherungsunternehmen davon ausgehen, dass der Fahrer mit einem Neuwagen besonders vorsichtig und aufmerksam umgeht, was wiederum das Risiko eines Schadens mindert.
Fahranfänger-Rabatt
Fahranfänger sind die Kundschaft der Zukunft. Das haben auch die Autoversicherungen erkannt. Deshalb bieten die Versicherer Fahranfängern einen Nachlass, wenn diese ihren Führerschein mit 17 machen und am begleitenden Fahren teilnehmen. Neben einen Fahranfänger-Rabatt ist hier je nach Anbieter auch die Einstufung in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse möglich.
Fahrerkreisrabatt
Wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss einer Autoversicherung die Anzahl der berechtigten Fahrer des zu versichernden Autos auf sich und den Ehepartner beschränkt, lassen sich dadurch bei den meisten Versicherungen erhebliche Nachlässe erzielen. Um jedoch einen Fahrerkreisrabatt gewährt zu bekommen, darf in der Regel das Mindestalter von 23 Jahren nicht unterschritten werden.
Fahrsicherheitstraining-Rabatt
Hat der Versicherungsnehmer an einem Fahrsicherheitstraining mit dem eigenen Auto teilgenommen und kann das auch nachweisen, dann bieten einige Assekuranzen dafür gegebenenfalls einen Nachlass.
Fahrzeugalterrabatt
Der Fahrzeugalterrabatt kann durch eine Autoversicherung gewährt werden, wenn das zu versichernde Fahrzeug nicht älter als drei Jahre ist. Das liegt daran, weil die Versicherer davon ausgehen, dass ein Fahrer mit einem neueren Auto umgänglicher fährt, was letztendlich das Unfallrisiko mindert. Zudem spielt hier der bessere technische Standard eines Neuwagens eine wichtige Rolle.
Garagenrabatt
Wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug regelmäßig in einer abgeschlossenen Einzel-, Doppel- oder Tiefgarage abstellt, kann er von seiner Versicherung dafür einen Nachlass erhalten. Denn hierdurch wird das Risiko eines Diebstahls gesenkt und das Auto ist zudem besser vor Schäden durch Witterungseinflüsse geschützt.
Hausbesitzer-Rabatt
Wer ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung besitzt und in diesem bzw. dieser wohnt, der kann bei einigen Autoversicherungen von einem Hausbesitzer-Rabatt profitieren. Hierdurch lässt sich der Beitrag um etwa fünf Prozent senken.
Ökorabatt
Die Tendenz geht dahin, dass immer mehr Autoversicherungen dem Kunden einen sogenannten Ökorabatt gewähren, wenn dieser ein umweltfreundliches Auto fährt, das besonders emissionsarm ist und einen geringen Kraftstoffverbrauch hat. Im Regelfall handelt es sich dabei um Hybridfahrzeuge oder Fahrzeuge mit alternativen Antriebssystemen.
Schadenfreiheitsrabatt
Der Schadenfreiheitsrabatt ist der Rabatt mit dem sich bei der Autoversicherung wohl am meisten sparen lässt. Dabei gilt, je mehr unfallfreie Jahre der Versicherte hat, desto höher steigt er auch in der SF-Klasse bei der Kfz-Haftpflicht sowie Vollkaskoversicherung. Dieser so erreichten Schadenfreiheitsklasse wiederum ordnen die Versicherungen einen bestimmten Prozentsatz zu, der die Höhe des Rabattes bestimmt. Da aber diese Prozentsätze bei jedem Versicherer verschieden sind, können die Schadensfreiheitsrabatte auch unterschiedlich hoch ausfallen.
Treuerabatt
Dieser Rabatt wird oftmals dann gewährt, wenn der Versicherungsnehmer schon eine längere Zeit bei einer bestimmten Versicherung Kunde ist oder aber bei derselben Assekuranz einen weiteren Versicherungsvertrag abschließt.
Wenigfahrer-Rabatt
Wie Sie sicher feststellen konnten, Rabatte bei der Autoversicherung gibt es viele. Ein weiterer ist der Wenigfahrer-Rabatt. Je weniger Kilometer der Versicherte mit dem Auto jährlich zurücklegt, desto weniger muss er für seine Autoversicherung zahlen. Allerdings ist die Staffelung der Kilometerklassen, die für die Gewährung dieses Rabattes wichtig sind, bei jeder Versicherung unterschiedlich. Die geringstmögliche Jahresfahrleistung liegt bei 5.000 Kilometer und die höchste in der Regel bei 15.000 Kilometer.
Werkstattbindung
Viele Autoversicherungen gewähren dem Versicherungsnehmer einen Rabatt, wenn er sich bereit erklärt, die Reparaturen im Schadensfall an seinem Fahrzeug von einer Partnerwerkstatt des Versicherers durchführen zu lassen. Diese sogenannte Werkstattbindung kann einen Nachlass von bis zu 20 Prozent einbringen. Sollte dann das Auto allerdings in einer frei gewählten Werkstatt repariert werden, so bleibt der Versicherte auf den Kosten sitzen.
Zweitwagenrabatt
Meldet der Versicherungsnehmer ein weiteres Fahrzeug bei derselben Autoversicherung an, wo bereits der Erstwagen versichert ist, wird der Zweitwagen in der Regel günstiger eingestuft als üblich. Allerdings gibt es auch Versicherungen, die einen Zweitwagenrabatt gewähren, obwohl der Erstwagen bei einem anderen Anbieter versichert ist.