Neuwertentschädigung
Durch eine Neuwertentschädigung (Neupreisentschädigung) in der Autoversicherung wird dem Fahrzeughalter bei einem Totalschaden oder Diebstahl der Neuwert des Fahrzeugs, unabhängig vom jeweiligen Zeitwert erstattet.
Als Neuwert bezeichnet man dabei den Wert eines Autos ohne Abzug der Wertminderung, die durch Gebrauch, Alter oder Verschleiß zustande gekommen ist. Allerdings erstattet nicht jeder Versicherer nach einem Schadensfall den Neuwert eines Fahrzeugs. Abhängig ist das vielmehr von der vertraglichen Vereinbarung mit dem Versicherer. Sofern jedoch beim Abschluss der Versicherungspolice keine Neuwertentschädigung in der Kaskoversicherung vereinbart wurde, erstattet diese bei einem Diebstahl oder Totalschaden nur den aktuellen Zeitwert des Fahrzeugs.
Gerade bei einem Neuwagen kann das aber für den Versicherungsnehmer zu einem sehr hohen finanziellen Verlust führen, da Neuwagen besonders zu Beginn sehr schnell an Wert verlieren. Genau aus diesem Grund wurde die Neuwertentschädigung, auch als Neupreisentschädigung bezeichnet, ins Leben gerufen, die von den meisten Autoversicherungen als Zusatzschutz zur Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung angeboten wird. Um aber eine solche Neuwertentschädigung in Anspruch nehmen zu können, müssen je nach Anbieter einige Voraussetzungen erfüllt sein.
Voraussetzungen für eine Neuwertentschädigung
Für Fahrzeughalter die einen Neuwagen versichern möchten, ist zu empfehlen, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Hierbei sollte besonders darauf geachtet werden, dass in dieser eine Neupreisentschädigung enthalten ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass der Versicherungsnehmer im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens, den Neuwert Fahrzeugs ersetzt bekommt. Voraussetzung für diese Tarifoption bei den meisten Versicherungen ist aber, dass der Versicherungsnehmer auch der Erstbesitzer des versicherten Fahrzeugs ist. Somit ist es dem Halter eines Gebrauchtwagens nicht möglich, den Versicherungsschutz um eine Neuwertentschädigung zu erweitern.
Vor dem Abschluss einer Neuwertentschädigung sollte der Versicherungsnehmer zudem darauf achten, ab welchem Schadensgrad der Neuwert bezahlt wird. Denn hier gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsunternehmen. Im Regelfall wird die Neuwertentschädigung gezahlt, wenn die Reparaturkosten mindestens 70 Prozent des Neupreises betragen würde. Hier ist es deshalb sinnvoll, verschiedene Angebote einzuholen und hinsichtlich der Neupreisentschädigung die Autoversicherung zu berechnen.
Dauer für eine Zahlung des Neuwerts
Die Neuwertentschädigung wird nicht für einen unbegrenzten Zeitraum gewährt und die Dauer variiert von Anbieter zu Anbieter. So erstatten einige Versicherer den Neuwert nur bis zu sechs Monate nach der Erstzulassung, andere wiederum bis zwölf Monate. Mittels einer verlängerten Neupreisentschädigung kann der Zeitraum aber auf bis zu zwei Jahre ausgedehnt werden. Entscheidend für die Vereinbarung dieser Tarifoption ist dabei immer das Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs.