Das Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen, auch 5-Tages-Kennzeichen genannt, sind spezielle Nummernschilder, die bei Überführungen innerhalb von Europa, sowie Probefahrten oder Vorführungen beim TÜV Verwendung finden. Sie unterscheiden sich von herkömmlichen Kennzeichen, wie der Name schon sagt, durch die Dauer ihrer Gültigkeit, die ab der Anmeldung auf 5 Tage begrenzt wird.
Auch optisch sind Kurzzeitkennzeichen durch ein gelbes Feld am rechten Rand leicht zu erkennen, in dem das Ende der Gültigkeit festgehalten ist. Die oberste Zahl in diesem Feld steht dabei für den Tag, die mittlere für den Monat und die unterste für das Jahr. Nach Ablauf dieser auf dem Kennzeichen eingeprägten Frist erlischt automatisch die Gültigkeit und kein Fahrzeug darf danach mehr mit diesem im Straßenverkehr bewegt werden. Beantragt werden kann ein solches Kurzzeitkennzeichen bei der zuständigen Zulassungsstelle.
Regelungen für Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
Nur Privatpersonen können für ihr Auto ein Kurzzeitkennzeichen erhalten, damit unterscheidet es sich vom roten Überführungskennzeichen, das nur gewerblichen Händlern vorbehalten ist. Für die Vergabe und Nutzung aber gelten seit April 2015 einige Neuregelungen, um damit den Missbrauch einzudämmen, der vor dieser Zeit mit den Kennzeichen getrieben wurde. So war bis Ende März 2015 die Regel, Kurzeitkennzeichen an Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung zu vergeben. Dies hatte zur Folge, dass weder die Betriebserlaubnis noch die Straßentauglichkeit von offizieller Stelle überprüft wurden. Das allerdings ist jetzt anders und der Erhalt schwieriger. Um ein Kurzzeitkennzeichen beantragen zu können, muss der Nachweis einer gültigen HU erfolgen. Auch werden die geforderten Daten nicht mehr vom Antragsteller sondern von der Zulassungsbehörde ausgefüllt. Neben der Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief) muss der Antragsteller zudem seinen Personalausweis sowie eine gültige Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für das Auto vorlegen. Wenn eine andere Person die Beschaffung des Kennzeichens erledigen soll, muss der Fahrzeugbesitzer eine entsprechende Vollmacht ausstellen.
Um an eine solche Versicherungsbestätigungsnummer zu kommen, muss der Halter das Fahrzeug bei einer Autoversicherung versichern. Dafür ist nur ein ganz normaler Versicherungsantrag nötig und dem Kunden wird anschließend die so wichtige eVB-Nummer mit der Zusage einer vorläufigen Deckung für die Kfz-Haftpflicht ausgehändigt. Ein Teilkasko- oder Vollkaskoschutz ist bei einem Kurzzeitkennzeichen aber nicht möglich.