Kündigungsformular für die Autoversicherung
Autohalter haben jedes Jahr in der Regel bis zum 30.11. die Möglichkeit, einen Wechsel ihrer Autoversicherung vorzunehmen. Der 30. November ist deshalb wichtig, da an diesem Tag die einmonatige Kündigungsfrist beim alten Versicherungsanbieter abläuft. Denn gemäß Paragraph 9 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. Das Kündigungsschreiben muss also bis zu diesem Stichtag beim Versicherungsunternehmen vorliegen. Der Poststempel allein reicht hier nicht aus.
Aber Vorsicht, nicht bei jedem Versicherungsanbieter bzw. jedem Vertrag endet das Versicherungsjahr auch mit dem Kalenderjahr. Deshalb sollten Sie als Versicherungsnehmer vorher immer einen genauen Blick in die Vertragsbedingungen werfen, um auf der sicheren Seite zu sein. Sollte nämlich beispielsweise der Beitrag für die Autoversicherung erst zum 1. März fällig werden, dann muss in diesem Fall das Kündigungsschreiben bis spätestens 31. Januar beim alten Versicherer vorliegen. Wird der Stichtag, wann auch immer dieser im Einzelfall liegt allerdings überschritten, läuft der bisherige Vertrag automatisch für ein Jahr weiter. Jeder Autohalter sollte aber einmal jährlich seine Autoversicherung berechnen um bei einem günstigeren Angebot die Gelegenheit für einen Wechsel zu nutzen.
Richtig kündigen mit dem Kündigungsformular
Sie haben einen Versicherungsvergleich durchgeführt und dabei eine günstige Autoversicherung gefunden, die auch ähnliche oder sogar bessere Leistungen bietet? Dann sollte beim nächsten Schritt, dem Versicherungswechsel alles richtig gemacht werden. Hier gilt es neben der bereits angesprochenen Einhaltung der Kündigungsfrist, auch noch auf andere wichtige Dinge beim Kündigungsschreiben zu achten. Um den alten Vertrag fristgerecht zu kündigen, genügt ein formloses Schreiben, in dem Sie Ihre Versicherungsnummer und das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs eintragen. Hierzu finden Sie am Ende dieser Seite einen Link, wo Sie kostenlos ein von uns vorgefertigtes Kündigungsformular als PDF-Datei ausdrucken und ausfüllen können. Achten Sie bitte darauf, dass die Kündigung vom Versicherungsnehmer unterschrieben sein muss. Angaben zum Kündigungsgrund müssen Sie keine machen, so lange es sich um eine ordentliche Kündigung handelt. Allerdings gibt es abgesehen von der regulären Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres auch die Möglichkeit der Sonderkündigung. Diese wird auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet.
Einen Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht hat der Versicherungsnehmer dann, wenn sich der Beitrag erhöht, weil das Auto in eine ungünstigere Typklasse oder Regionalklasse eingestuft wurde. In diesem Fall ist das Versicherungsunternehmen verpflichtet, den Versicherten schriftlich über die Änderung der Beiträge zu informieren. Mit dem Erhalt dieses Schreibens hat der Versicherte dann noch einen Monat Zeit, den Anbieter zu kündigen und die Autoversicherung zu wechseln. Darüber hinaus ist es auch möglich den Versicherer nach einem Schadensfall zu kündigen. Hierbei muss das ausgefüllte Kündigungsformular durch den Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Abschluss der Bearbeitung des Schadens beim Versicherungsunternehmen eingetroffen sein.
In diesen beiden Fällen der Sonderkündigung muss der jeweilige Grund im Kündigungsschreiben angegeben werden. Den Kündigungsbrief sollten Sie am besten als Einschreiben an das Versicherungsunternehmen senden mit der Bitte, eine Kündigungsbestätigung zuzuschicken. Ganz unproblematisch ist dagegen der Autoversicherungswechsel bei einem Wechsel des Fahrzeugs, da hier die Autoversicherung automatisch mit der Abmeldung des alten Fahrzeugs endet.
Bevor der alte Anbieter aber gekündigt wird, ist es ratsam, sich um einen neuen Vertrag zu kümmern, um nicht plötzlich ohne Versicherungsschutz dazustehen.
>>Kündigungsformular für die Autoversicherung (PDF)