Kleinere Unfallschäden besser selber zahlen

kleinere unfallschädenJeder der mit einem Auto unterwegs ist, kann auf seine Versicherung zählen, wenn er einen Unfall verursacht. Eine Kfz-Haftpflicht ist dabei für alle Fahrzeughalter Pflicht und muss den Schaden am gegnerischen Wagen übernehmen. Hat der Versicherte zusätzlich eine Vollkaskopolice abgeschlossen, dann bekommt er nur für diesen Fall auch die Reparatur des eigenen Autos bezahlt. Der Versicherungsnehmer ist somit vor den finanziellen Folgen eines Verkehrsunfalls rundum abgesichert.
Allerdings kürzt jede Autoversicherung nach einer Schadensregulierung im folgenden Versicherungsjahr in der Regel den Schadenfreiheitsrabatt sowohl für die Kfz-Haftpflicht als auch für die Vollkaskoversicherung, den sich der Versicherte für viele unfallfreie Jahre erfahren hat. Denn jeder Versicherer belohnt seinen Kunden, wenn er im laufenden Versicherungsjahr keinen Schaden verursacht, indem er ihn im Folgejahr in eine günstigere Schadenfreiheitsklasse einstuft. Jede SF-Klasse ist hierbei mit einem Rabatt verbunden, der den Beitrag senkt oder eben auch erhöht.

Sollte der Versicherungsnehmer zum Beispiel nach 15 unfallfreien Jahren und einer Schadenfreiheitsklasse 15 das erste Mal einen Unfall verursachen, wird er zurückgestuft. Allerdings zumeist nicht nur um eine SF-Klasse, sondern unabhängig von der Schadenssumme gleich um zwei, drei oder sogar mehrere, abhängig von der Versicherungsgesellschaft sowie der Schadenshäufigkeit. Diese Veränderung ist beim nächsten Jahresbeitrag deutlich spürbar. Und bevor der Fahrer dann wieder seine alte SF-Klasse 15 erreicht vergehen viele Jahre. Das bedeutet, dass der Autobesitzer in all diesen Jahren deutlich höhere Beiträge zahlen muss, als es ohne den Schaden der Fall gewesen wäre. Hinzu kommt außerdem, dass der Vertrag durch den Versicherer jedes Jahr weiter rabattiert worden wäre, wenn es nie eine Schadensregulierung durch die Autoversicherung gegeben hätte. So kann ein relativ kleiner Schaden von beispielsweise 800 Euro über die Jahre für den Versicherungsnehmer zu Mehrkosten von über 2.000 Euro führen. Das macht es durchaus überlegenswert, kleinere Unfallschäden aus der eigenen Tasche zu bezahlen umso in seiner bisherigen Schadenfreiheitsklasse zu verbleiben und weiter die Rabattvorteile zu genießen.

Wann lohnt es sich kleinere Unfallschäden selbst zu zahlen?

Bis zu welchem Betrag der Versicherungsnehmer lieber selber zahlen sollte, hängt dabei immer vom Einzelfall ab. Berücksichtigt werden sollten hier die SF-Klasse, die Höhe des bisherigen Beitrags, der Tarif und die Autoversicherung. Als weit verbreitete Faustregel gilt, alle Schäden unter 1000 Euro besser selbst zu bezahlen, auch weil oft schon im Vertrag eine Selbstbeteiligung von 150 bzw. 300 Euro vereinbart wurde.
Des Öfteren nennen die Versicherer dem Kunden auch den Grenzbetrag, bevor sie den Unfallschaden regulieren. Damit geben sie ihm die Möglichkeit selbst zu entscheiden, wie kleinere Unfallschäden bezahlt werden sollen. Auch wenn der Versicherer den Schaden bereits übernommen haben sollte, ist es dem Versicherungsnehmer im Regelfall noch bis zu sechs bzw. zwölf Monate lang möglich, sich anders zu entscheiden und den Schaden wieder zurückzukaufen. Nach diesem sogenannten Schadenrückkauf stuft der Versicherer den Kunden wieder in seine vorher erreichte Schadenfreiheitsklasse ein.

 

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