Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und Teil der Autoversicherung. Für jeden Halter eines Kraftfahrzeugs bedeutet dies, dass er verpflichtet ist, eine Kfz-Haftpflicht abzuschließen, um überhaupt ein Kfz auf öffentlichen Straßen und Plätzen bewegen zu dürfen. Zudem ist es ohne den Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung in Form einer Versicherungsbestätigungsnummer (eVB) nicht möglich, ein Kraftfahrzeug in der zuständigen Behörde zuzulassen.
Sollte es zu einem Schadenfall im Straßenverkehr mit dem Fahrzeug kommen, so sichert eine Kfz-Haftpflichtversicherung den Autohalter gegen Ansprüche Dritter ab. Hierbei kann es sich neben Schäden an den beteiligten Fahrzeugen, ebenfalls um Personen- sowie weiteren Sachschäden handeln. Damit der Unfallgeschädigte dann auch alle Kosten selbst in Millionenhöhe ersetzt bekommt, hat der Gesetzgeber Mindestdeckungssummen festgelegt, die für alle Anbieter einer Kfz-Haftpflicht verbindlich sind. Für Personenschäden beträgt die aktuelle Mindestdeckung 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,0 Million Euro und für reine Vermögensschäden 50.000 Euro.
Beitragsberechnung bei der Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Beitragshöhe für die Kfz-Haftpflichtversicherung wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst. Im Großen und Ganzen aber ist die Autoversicherung in ihrer Beitragsgestaltung weitestgehend frei. Aus diesem Grund gibt es im Vergleich der Kfz-Haftpflichtanbieter untereinander enorme Preisunterschiede. Zu den Faktoren die in der Regel von jedem Anbieter für die Beitragsberechnung herangezogen werden, zählen in erster Linie die Regionalklasse sowie die Typklasse des Fahrzeugs, aber auch die Schadenfreiheitsklasse des Autohalters, deren Alter und Geschlecht, der Beruf, die jährliche Fahrleistung, der Nutzerkreis, sowie die Punkte in der Verkehrssünderdatei.
Muss die Kfz-Haftpflichtversicherung einen Schaden regulieren, wird der Versicherte im darauffolgenden Jahr mindestens in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse eingestuft, was zumeist eine Erhöhung des Beitrags zur Folge hat.
Die richtige Tarifwahl
Die Autoversicherungen bieten bei der Kfz-Haftpflicht Leistungspakete an, die von Anbieter zu Anbieter stark variieren können. Geachtet werden sollte deshalb vor allem auf eine möglichst hohe Deckungssumme für Personen- und Sachschäden. Zwar gibt es hierbei wie bereits beschrieben eine gesetzlich vorgegebene Mindestdeckung, allerdings kann diese gerade wenn es zu Personenschäden kommt, schnell aufgebraucht sein. Sollte diese dann nicht ausreichend sein, kann der Versicherungsnehmer für die Differenz zwischen dem entstandenen Schaden und der Schadenshöhe persönlich haftbar gemacht werden. Zu empfehlen ist aus diesem Grund, ein Angebot mit einer pauschalen Deckungssumme von 50 oder 100 Millionen Euro zu wählen.
Neben den Leistungen gibt es auch große preisliche Unterschiede bei den Kfz-Haftpflichtversicherungen. Das bietet die Möglichkeit, durch einen Wechsel zu einem günstigeren Anbieter, der jedes Jahr zum Ende des Versicherungsvertrages vollzogen werden kann, viel Geld zu sparen.