Unfallgeschädigte können den Kfz-Gutachter frei wählen

kfz-gutachterAuf Deutschlands Straßen kracht es pro Minute etwa fünf Mal. Auf das ganze Jahr gesehen sind es insgesamt 2,4 Millionen Verkehrsunfälle die von der Polizei registriert werden. Auch wenn es sich des Öfteren nur um kleine Blechschäden handelt, so wird es in manchen Fällen richtig teuer. Wie hoch die Schadenssumme dabei wirklich ist, wird in der Regel von einem Sachverständigen ermittelt, der vorbeikommt und sich den Schaden anschaut. Da der Kfz-Gutachter aber häufig von der gegnerischen Autoversicherung geschickt wird, beschleicht so manchen Unfallbeteiligten das ungute Gefühl, dass dieser Gutachter eher auf der Seite der Versicherungsgesellschaft stehen könnte und deshalb womöglich den Schaden zu niedrig ansetzt.

Geschädigte können Kfz-Gutachter frei wählen

Unfallopfer haben aus diesem Grund das Recht, selbst einen unabhängigen Sachverständigen auszusuchen und müssen den von der gegnerischen Versicherung geschickten Gutachter grundsätzlich nicht akzeptieren. So urteilte der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen BGH, Az. IV ZR 281/14. Sollte also der Versicherer einen Mitarbeiter schicken, um ein Gutachten erstellen zu lassen, ist immer Vorsicht geboten. Denn ein Versicherungsmitarbeiter darf kein Gutachter sein, entschied der BGH. Im Alltag ist das auch eher eine Ausnahme, dass Autoversicherungen ihre eigenen Mitarbeiter schicken, sondern sie beauftragen stattdessen freie Gutachter oder Firmen. Doch kommt es hin und wieder vor, dass es sich hierbei um eine Tochtergesellschaft des Versicherers handelt. Und bei den freien Gutachtern ist es in der Regel so, dass sie ihren Auftraggeber nicht verlieren möchten und auch in Zukunft noch mit Fällen bedacht werden wollen. Da könnte manch einer schnell seine Neutralität verlieren und den Schaden etwas wohlwollend bewerten.
Wer als Unfallopfer dagegen selbst einen Gutachter bestellt, hat zwar keine Garantie dafür, auf diese Weise einen höheren Schaden geltend machen zu können, bei größeren Schäden aber kann sich dieser Aufwand durchaus lohnen.

Suche nach geeigneten Sachverständigen gestaltet sich schwierig

Im Grunde genommen kann sich jeder Kfz-Sachverständiger nennen, da die Bezeichnung nicht gesetzlich geschützt ist. Das macht die Suche nach einem geeigneten Sachverständigen auf dem ersten Blick zum Problem. Eine große Hilfe bietet hier jedoch das Internet. Denn auf der Webseite www.bvsk.de/suche/kfz-sachverstaendiger kann jeder einen passenden Gutachter in seiner Nähe finden. Die Abkürzung BVSK steht für Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen, die nur Mitglieder aufnehmen, die über einen Ingenieurstudium oder einen Kfz-Meistertitel verfügen.
Bei der Suche stellt sich immer auch die Frage, was ein Sachverständiger kostet und wer diesem am Ende bezahlt? Es ist nicht gesetzlich geregelt, wie teuer ein erstelltes Gutachten sein darf! So reicht die Spanne in der Praxis von 8 bis 40 Prozent des Schadens. Laut Bundesgerichtshof sollte sich der Gutachter aber immer an den marktüblichen Preisen orientieren, um die Kosten möglichst gering zu halten. Sollte der Schaden bei 10.000 Euro liegen, verlangt die Mehrheit der Sachverständigen im BVSK um die 800 Euro bis höchstens 1.100 Euro. Hinzu kommen hier noch die Nebenkosten, wie beispielsweise Fahrtkosten, die in der Regel zwischen 25 und 65 Euro liegen.
All diese Kosten für den selbst bestellten Kfz-Sachverständigen muss die gegnerische Autoversicherung bezahlen, wenn man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurde. Sollte der Geschädigte allerdings eine Teilschuld haben, so muss er sich auch an den Kosten beteiligen.
Bei Bagatellschäden aber ist Vorsicht geboten! Wer hier einen Gutachter beauftragt, bleibt unter Umständen auf den Kosten sitzen. Denn die herrschende Rechtsprechung lautet, dass für Kratzer im Lack kein teurer Sachverständiger nötig ist. Auch kommt es bei Bagatellschäden bis 900 Euro eher selten zu Streitigkeiten. Hier akzeptiert der gegnerische Versicherer zumeist den Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt.

 

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