Schutz vor Hagelschaden durch die Autoversicherung
Vor einem Hagelschaden sind sowohl teil- als auch vollkaskoversicherte Fahrzeuge in vollem Umfang abgesichert. Eine Kfz-Haftpflicht allein ist hier allerdings nicht ausreichend, da diese nur für Schäden aufkommt, die der Versicherungsnehmer an einem fremden Fahrzeug verursacht.
Bevor also durch Hagel entstandene Dellen in der Karosserie oder Risse in der Windschutzscheibe auf eigene Kosten ausgebessert werden, sollte der Autofahrer diese Schäden der Teilkaskoversicherung melden. Hier ist dann aber das richtige Vorgehen entscheidend. Von größter Wichtigkeit ist dabei, der Autoversicherung möglichst zeitnah über das Unwetter und die entstandenen Schäden zu informieren. Des Weiteren muss der Autofahrer nach §254 Abs.2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) seine Schadenminderungspflicht einhalten, die besagt, dass er dafür Sorge zu tragen hat, dass sich der Schaden nicht unnötig verteuert. So muss beispielsweise eine beschädigte Windschutzscheibe abgedeckt werden, damit eintretendes Regenwasser nicht zu weiteren Beschädigungen führt. Wird dies jedoch missachtet, ist die Autoversicherung berechtigt, ihre Schadenszahlung anteilig zu kürzen.
Bei der Schadensregulierung gilt zu beachten, dass je nach Vertrag eine Selbstbeteiligung anfallen kann, die der Versicherte selbst tragen muss. In der Regel sind das bei einer Teilkasko 150 bzw. 300 Euro. Der Schadenfreiheitsrabatt wird durch die Reparatur eines Hagelschadens aber nicht herabgestuft.
Richtig absichern gegen Hagelschäden
Vor einem Hagelschaden sind sowohl teil- als auch vollkaskoversicherte Fahrzeuge in vollem Umfang abgesichert. Eine Kfz-Haftpflicht allein ist hier allerdings nicht ausreichend, da diese nur für Schäden aufkommt, die der Versicherungsnehmer an einem fremden Fahrzeug verursacht.
Bevor also durch Hagel entstandene Dellen in der Karosserie oder Risse in der Windschutzscheibe auf eigene Kosten ausgebessert werden, sollte der Autofahrer diese Schäden der Teilkaskoversicherung melden. Hier ist dann aber das richtige Vorgehen entscheidend. Von größter Wichtigkeit ist dabei, der Autoversicherung möglichst zeitnah über das Unwetter und die entstandenen Schäden zu informieren. Des Weiteren muss der Autofahrer nach §254 Abs.2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) seine Schadenminderungspflicht einhalten, die besagt, dass er dafür Sorge zu tragen hat, dass sich der Schaden nicht unnötig verteuert. So muss beispielsweise eine beschädigte Windschutzscheibe abgedeckt werden, damit eintretendes Regenwasser nicht zu weiteren Beschädigungen führt. Wird dies jedoch missachtet, ist die Autoversicherung berechtigt, ihre Schadenszahlung anteilig zu kürzen.
Bei der Schadensregulierung gilt zu beachten, dass je nach Vertrag eine Selbstbeteiligung anfallen kann, die der Versicherte selbst tragen muss. In der Regel sind das bei einer Teilkasko 150 bzw. 300 Euro. Der Schadenfreiheitsrabatt wird durch die Reparatur eines Hagelschadens aber nicht herabgestuft.
Ablauf der Hagelschaden-Reparatur
Nach der Schadensmeldung schickt der Versicherer innerhalb weniger Tage einen Gutachter, der den Schaden aufnimmt und die Kosten für die Reparatur kalkuliert. Daraufhin erhält eine Ausfertigung des Gutachtens die Autoversicherung und eine weitere bekommt der Versicherungsnehmer für die Fahrt in die Werkstatt. Insofern keine vertragliche Werkstattbindung vereinbart wurde, kann diese frei gewählt werden.
Sollte der Gutachter aufgrund von Hagel allerdings einen Totalschaden feststellen, zahlt die Versicherung in diesem Fall lediglich den Zeitwert des Fahrzeugs vor dem Schaden. Das hätte dann zur Folge, dass nicht die gesamten Reparaturkosten abgedeckt sind. Genau gesagt dann, wenn der Wagen beispielsweise nur noch 1.500 Euro wert war, die Schadenssumme jedoch 1.800 Euro betragen würde. Bei einer Reparatur müsste der Versicherte demnach 300 Euro aus der eigenen Tasche bezahlen.