Absicherung gegen Haarwild

haarwildFür Autofahrer stellen Wildtiere eine große Gefahr dar, wenn diese die Fahrbahn überqueren und es zu einem Zusammenstoß kommt. Das kann schnell zu enormen Schäden am Fahrzeug führen, die aber durch die eigene Autoversicherung abgedeckt sind. Allerdings ist hierfür neben einer Kfz-Haftpflicht auch eine Fahrzeugversicherung nötig. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung handelt, da beide Schäden am Kfz ersetzen, so lange es sich um einen unverschuldeten Unfall oder eine Kollision mit Haarwild handelt.
Und genau hier liegt oft das Problem, denn nicht bei jedem Tierschaden handelt es sich um Haarwild. In der Regel versichert eine Teilkaskoversicherung aber nur Zusammenstöße mit eben solchen Wildtieren. Aus diesem Grund ist ein Blick in die eigenen Versicherungsbedingungen wichtig, weil in diesem Fall alle anderen Tiere, die ebenfalls auf die Straße laufen könnten, nicht versichert sind.

Definition Haarwild

Wildunfälle nehmen stetig zu und passieren zumeist bei Dämmerung oder Dunkelheit im ländlichen Raum und waldreichen Gegenden. Reguliert werden von einer Teilkaskoversicherung jedoch nur die Schäden, die gemäß dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) zum Haarwild zählen. Nach §2 des BJagdG sind das folgende Tiere: Wisents, Elche, Rotwild, Damwild, Rehwild, Steinwild, Wildschweine, Mufflons, Gämse, Dachse, Feldhasen, Schneehasen, Wildkaninchen, Wildkatzen, Murmeltiere, Luchse, Füchse, Steinmarder, Iltisse, Mauswiesel, Dachse, Fischotter und Seehunde. Weidetiere wie beispielsweise Kühe, Pferde oder Schafe zählen dagegen nicht dazu und sind dementsprechend wie Haustiere (Hunde, Katzen…) in der Teilkaskoversicherung nicht versichert. Für Schäden am Auto muss hier immer der Halter der Tiere haften.
Selbst bei einem Unfall mit Haarwild gibt es für den Fahrer die eine oder andere Hürde vor einer Regulierung des Schadens durch die Teilkasko.

Umfangreicher Wildschadenschutz durch Vollkaskoversicherung

Eine solche Hürde tritt beispielsweise dann ein, wenn der Autofahrer bei der Sichtung des Tieres auf der Straße ein Ausweichmanöver einleitet und dabei in einem Graben oder vor einem Baum verunfallt. Der dadurch entstandene Schaden ist dann in der Regel nicht nur viel größer, sondern der Fahrer gefährdet mit dieser Aktion sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Zudem besteht in den seltensten Fällen die Möglichkeit zu beweisen, dass dieses Ausweichmanöver wirklich einem Haarwild galt, weil das Tier längst das Weite gesucht hat.
Dies hätte zur Folge, dass nur eine Vollkaskoversicherung für den entstandenen Sachschaden aufkommen würde, da dieses Verhalten von der Assekuranz als „selbstverschuldet“ gewertet wird. Nur wenn sich der Fahrer korrekt, zumindest nach Ansicht des Autoversicherers, verhalten hat, übernimmt die Teilkasko den Schaden, der durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden ist. Sollte ein gefahrloses Ausweichen oder Bremsen nicht mehr möglich sein, so ist es zu empfehlen, besonders kleinere Tiere (Dachse, Füchse, Hasen) zu überfahren, um den Teilkaskoschutz nicht zu gefährden.
Versicherungsschutz für alle Fälle und bei Tieren aller Art, bietet lediglich eine Vollkaskoversicherung.

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