Die Gefährdungshaftung bei der Autoversicherung
Unter dem Begriff Gefährdungshaftung versteht man eine Haftung ohne Verschulden, die eine wichtige Grundlage für Schadensersatzansprüche im Rahmen einer Autoversicherung ist. Damit stellt sie das Gegenteil der Verschuldenshaftung dar. Sie ist notwendig, da jeder Fahrzeughalter im Straßenverkehr auch haftbar gemacht werden kann, ohne dass ein Schaden durch menschliches Versagen verursacht wurde, also ein Schadensfall eintritt, der trotz vorsichtiger und umsichtiger Fahrweise Schadenersatzansprüche nach sich zieht. Das bedeutet mit anderen Worten, dass allein der Betrieb des Fahrzeugs genügt, um haftbar gemacht zu werden. So ist es auch im Paragraf 7 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) geregelt. Darin steht: „Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers, der dazu bestimmt ist, von einem Kfz mitgeführt zu werden ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Fahrzeugs verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Schäden die durch eine Gefährdungshaftung entstanden sind, werden dabei durch eine Kfz-Haftpflicht abgedeckt. Einen Anspruch auf Schmerzensgeld gibt es bei dieser Haftung aber nicht.
In diesen Situationen greift die Gefährdungshaftung
Entstandene ScDa von jedem Fahrzeug aufgrund seiner Beschaffenheit und Konstruktion eine Gefahr ausgeht, kann es auch zu einem Unfall kommen, der auf technisches Versagen zurückzuführen ist. Das ist beispielsweise der Fall, wenn plötzlich die Bremsen nicht mehr funktionieren und deshalb ein Auffahrunfall oder aber ein Zusammenstoß mit einem Fahrradfahrer unvermeidlich ist. Hier trifft den Fahrzeugführer eigentlich keine Schuld, weil er ja versucht hat die Bremse zu betätigen, jedoch der technische Defekt dazu führte, dass dies ohne Wirkung blieb. Der Halter des Fahrzeugs muss aber immer dafür sorgen, dass sich sein Auto in einem straßenverkehrstauglichen Zustand befindet und alle technischen Einrichtungen am Fahrzeug einwandfrei funktionieren.
Ebenfalls greift die Gefährdungshaftung dann, wenn es zu einem Unfall als Folge eines geplatzten Autoreifens kommt und dabei ein anderes Fahrzeug oder ein Gebäude beschädigt wird. Diese Art der Haftung findet neben der Autoversicherung auch noch bei Tierhaltern Anwendung.