Die Garantieversicherung für Neu- und Gebrauchtwagen
Die Garantieversicherung ist eine zusätzliche Absicherung für Neu- und Gebrauchtwagen, die zur bestehenden Autoversicherung abgeschlossen werden kann. Ein Einzelabschluss ist hierbei allerdings nicht möglich. Interessant wird eine Garantieversicherung besonders beim Kauf eines Gebrauchtwagens, da bei Neuwagen bereits viele Autohersteller eine Werksgarantie anbieten.
Mit dem Abschluss dieser Versicherung hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, sich gegen verschiedene Risiken bei Kauf eines Fahrzeugs abzusichern. Denn gerade bei Gebrauchtwagen treten oft schon kurz nach dem Kauf Mängel auf, die hohe Reparaturkosten zur Folge haben. Wenn dann noch das Fahrzeug von einer Privatperson gekauft wurde, besteht keinerlei Anspruch auf eine Garantieleistung. Selbst wenn das Fahrzeug bei einem Händler erworben wurde, ist es oftmals schwer nachzuweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf bestanden hat. Genau für diese unvorhergesehenen Reparaturen, die an einem Auto innerhalb des Versicherungszeitraums notwendig werden, tritt die Garantieversicherung ein.
Diese Kosten werden übernommen
Kommt es zu einem Schadensfall, so übernimmt die Garantieversicherung alle anfallenden Lohnkosten die für die Reparatur des Wagens notwendig werden. Geht es allerdings um die Kosten für Ersatzteile bzw. für das Material, dann wird in den meisten Fällen nur ein prozentualer Anteil ersetzt. Wie hoch dieser dabei ist, hängt von der Anzahl der gefahrenen Kilometer ab. Bei der Garantieversicherung ist es zumeist so geregelt, dass bis zu 50.000 Kilometern die Materialkosten zu 100 Prozent übernommen werden. Danach erfolgt je 10.000 gefahrene Kilometer ein Abzug von 10 Prozent.
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind hier Schäden die aufgrund eines Unfalls, eines elementaren Ereignisses sowie durch Dritte verursacht wurden. Zur Absicherung dieser Schäden benötigt der Versicherte eine Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung.
Darauf sollte bei einer Garantieversicherung geachtet werden
Nicht jede Autoversicherung bietet für seine Kunden eine Garantieversicherung an. Deshalb sollte man vor einem Vertragsabschluss ein genaues Auge darauf haben. Beachtet werden sollte dabei auch, dass je nach Versicherungsanbieter gesonderte Bestimmungen gelten und es beim Leistungsumfang zum Teil deutliche Unterschiede geben kann. Zumeist haben Garantieversicherungen eine Laufzeit von einem Jahr ab dem Kaufdatum des Fahrzeugs. Jedoch sind bei einigen Anbietern auch noch längere Zeiträume möglich, in denen Reparaturen übernommen werden. In der Regel endet der Versicherungsschutz zudem in fast allen Fällen mit dem Erreichen der 120.000 Kilometergrenze.
Bei der Berechnung des zu zahlenden Beitrags ist entscheidend, wie alt das Auto ist, wie viele Kilometer damit gefahren wurden und über welche Motorleistung das zu versichernde Fahrzeug verfügt.