Die GAP-Deckung
Der Begriff GAP-Deckung spielt eine wichtige Rolle, wenn es um die Kaskoversicherung von Leasingfahrzeugen geht. Genauer gesagt handelt es sich um eine ergänzende Versicherung, die speziell für geleaste oder kreditfinanzierte Fahrzeuge abgeschlossen werden kann. Der Begriff „GAP“ kommt dabei aus dem englischen und bedeutet übersetzt „Lücke“. Und genau diese finanzielle Lücke entsteht, wenn nach einem Diebstahl oder Totalschaden der Kreditvertrag vorzeitig aufgehoben wird und die Kaskoversicherung nur den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übernimmt. Das ist aber nur der aktuelle Zeitwert, den der Wagen zum Zeitpunkt des Verlustes bzw. des Schadens hatte. Jedoch haben Neufahrzeuge gerade am Anfang einen starken Wertverlust, so dass der Wiederbeschaffungswert deutlich geringer ist, als die noch ausstehenden Leasingraten.
Genau hier kommt die GAP-Deckung ins Spiel, wenn diese im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. In diesem Fall übernimmt die Versicherung den Differenzbetrag zwischen dem aktuellen Zeitwert und den noch offenen Leasingraten. Wurde diese Vereinbarung allerdings nicht getroffen bzw. sollte die GAP-Deckung nicht in der Kaskoversicherung für Leasingfahrzeuge enthalten sein, so muss der Versicherungsnehmer den Differenzbetrag selbst übernehmen.
Zwar bieten die meisten Autoversicherungen bei Neuwagen auch die Option einer Neuwertentschädigung an, jedoch ist diese immer zeitlich auf maximal 24 Monate begrenzt. Leasingverträge aber laufen in der Regel länger, wobei die GAP-Deckung immer automatisch nach Ablauf der Leasingzeit bzw. nach kompletter Rückzahlung der Autofinanzierung endet.
Beispielrechnung für eine GAP-Deckung
Ein Leasingfahrzeug mit einem Neupreis von 30.000 Euro und einer Leasingablöse von 25.000 Euro erleidet nach 12 Monaten einen Totalschaden. Dieses Fahrzeug hat zum Zeitpunkt des Schadens aber nur noch einen Wiederbeschaffungswert von 23.000 Euro, dann würde die GAP-Deckung in diesem Fall mit dem fehlenden Betrag von 2.000 Euro in Leistung treten.
Sollte eine Kaskoversicherung mit vereinbarter Selbstbeteiligung bestehen, so müsste der Versicherte je nach Versicherungsvertrag 150 bzw. 300 Euro selbst übernehmen.
Angebote sollten verglichen werden
Jeder der einen Neuwagen kauft oder least, kann seine Autoversicherung mittels Sonderkündigungsrecht sofort wechseln. Dabei sollte besonders bei fremdfinanzierten Autos vor einem Vertragsabschluss darauf geachtet werden, ob mögliche Versicherer auch spezielle Verträge für Leasingfahrzeuge anbieten, in denen die GAP-Deckung bereits enthalten ist. Sollte dem nicht so sein, kann dieser Zusatzschutz bei den meisten Assekuranzen auch optional zu einer Kaskoversicherung dazu gebucht werden, was dem Leasingnehmer dringend zu empfehlen ist.
Einige Tarife beinhalten zudem eine Neuwertentschädigung, wodurch ebenfalls die Versicherungslücke bei Leasingfahrzeugen geschlossen wird. Allerdings gilt hierbei der Schutz je nach Vertrag nur für maximal 2 Jahre. Deshalb ist es in diesem Fall sinnvoll, danach den Versicherungsschutz um die GAP-Deckung zu ergänzen.