Häufig gestellte Fragen zur Autoversicherung

Wichtige Fragen zur Autoversicherung

Der Bereich Autoversicherung ist sehr umfassend und vielfältig. Gerade wenn ein Fahrzeug neu versichert werden muss oder ein Wechsel des Versicherers bevorsteht, stellt sich dann für den Kunden immer wieder die ein oder andere Frage zum Thema. Wir haben uns diesem Problem angenommen und nachfolgend auf der Seite die am häufigsten gestellten Fragen bei der Autoversicherung zusammengestellt und für Sie beantwortet.
Zur besseren Übersicht haben wir diese zudem in einzelne Fachbereiche unterteilt. Schauen Sie doch einfach mal nach, vielleicht wurde Ihre Frage in unseren FAQs bereits beantwortet. Sollten Sie allerdings noch eine bestimmte Frage vermissen, so können Sie und diese gerne zukommen lassen.

Allgemeine Fragen zur Autoversicherung sowie den Tarifen

Warum muss ich eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung und muss von jedem Autohalter abgeschlossen werden. Dieser ist sogar dazu gesetzlich verpflichtet, wenn er ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen und Plätzen betreiben möchte. Nur mit dem Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung in Form einer Versicherungsbestätigungsnummer (eVB), ist es überhaupt möglich, ein Fahrzeug in der zuständigen Behörde zuzulassen.
Ein gesetzlich vorgeschriebener Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist vor allem deshalb wichtig, um sicherstellen zu können, dass die Geschädigten nach einem Verkehrsunfall alle anfallenden Kosten ersetzt bekommen. Dafür hat der Gesetzgeber auch eine gesetzliche Mindestdeckung festgelegt.

Was versteht man unter einer Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse)?

Die eingestufte Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) entspricht der Anzahl an Jahren, in denen der Versicherte schadenfrei gefahren ist. Im Regelfall gibt es 25 SF-Klassen bei der Autoversicherung, die zudem einen entscheidenden Faktor bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge darstellen, da diese an festgelegte prozentuale Beitragssätze gekoppelt sind. Je höher dabei die Schadenfreiheitsklasse liegt, desto niedriger ist der Beitrag in der Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Der Versicherungsnehmer wird mit jedem unfallfreien Versicherungsjahr in die nächsthöhere SF-Klasse eingestuft. Sollte die Autoversicherung aber eine Schadensregulierung vornehmen müssen, so wird der Versicherte im nächsten Jahr in eine oder sogar mehrere SF-Klassen zurückgestuft.

Wann sollte eine Kaskoversicherung abgeschlossen werden?

Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung ist für alle Fahrzeuge empfehlenswert, die nicht älter als fünf Jahre sind. Allerdings ist dies immer abhängig davon, um welchen Fahrzeugtyp es sich handelt bzw. über welchen Wert das Fahrzeug nach fünf Jahren noch verfügt. Befindet sich ein Fahrzeug zudem in einer Fremdfinanzierung, dann sollte sich der Kaskoeinschluss mindestens nach der Laufzeit des Kredit- bzw. Leasingvertrages richten.
Eine Teilkasko-Versicherung hingegen ist immer sinnvoll und empfehlenswert. Lediglich wenn das Fahrzeug sehr alt ist und über einen geringen Zeitwert (unter 3000 Euro) verfügt, sollte über einen Ausschluss der Teilkasko nachgedacht werden. Letztlich ist aber immer die individuelle Risikobereitschaft entscheidend, ob sich jemand eine Kaskoversicherung leisten möchte.

Was bedeutet Werkstattbindung?

Durch die vertraglich geregelte Werkstattbindung, verpflichtet sich der Versicherungsnehmer nach einem Unfall, dass Fahrzeug in einer von der Autoversicherung festgelegten Werkstatt (Partnerwerkstatt) reparieren zu lassen. Der Versicherungsnehmer kann die Werkstatt also in diesem Fall nicht frei wählen, sofern die Schadensregulierung über den Versicherer erfolgen soll. Der Vorteil einer Werkstattbindung liegt darin, dass sich diese Tarifoption positiv auf die Höhe der Beiträge für die Voll- und Teilkasko auswirkt.

Was muss ich unter einem Basistarif verstehen?

Basistarife bieten die Möglichkeit Fahrzeuge günstig zu versichern. Diese werden von den Autoversicherungen gerne zur Kundengewinnung angeboten. Denn jedes Jahr wechseln Millionen Autofahrer ihren Versicherer um auf diesen Wege Geld zu sparen. Basistarife sind dabei zwischen fünf und 15 Prozent günstiger als die sogenannten Komforttarife. Allerdings muss der Versicherungsnehmer hierbei deutliche Abstriche beim Leistungsumfang machen. So sind z.B. durch Marderbiss verursachte Schäden und Folgeschäden aus dem Versicherungsschutz ausgenommen. In der Regel entfallen darüber hinaus der erweiterte Wildschadenschutz, die erweiterte Elementarschadendeckung sowie in der Kfz-Haftpflicht die Mallorca-Police.

Welche Unterlagen benötige ich um eine Autoversicherung berechnen zu können?

Wer im Internet seine Autoversicherung berechnen möchte, benötigt dafür nur wenige Schritte sowie nur ein paar Daten und Unterlagen! Wichtig ist hierfür in jedem Fall die Feststellung der Typschlüsselnummer, die in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Teil 2 zu finden ist. Außerdem wäre es gut Ihre letzte Kfz-Police zur Hand zu haben, auf der Ihre erreichte Schadenfreiheitsklasse angegeben ist, die Sie für die Berechnung brauchen. Zudem benötigen Sie das Kaufdatum Ihres Fahrzeugs sowie das Datum des Führerscheinerwerbs.

Fragen zu den Versicherungsleistungen

Wie hoch sollte die Deckungssumme bzw. Versicherungssumme gewählt werden?

Jede Autoversicherung muss seinem Kunden eine gesetzlich festgelegte Mindestdeckung gewährleisten, die zurzeit 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,12 Millionen Euro für Sachschäden sowie 50.000 Euro für reine Vermögensschäden beträgt. Diese Deckungssummen werden in der Regel jedoch von nahezu jedem Versicherungsunternehmen in ihren Tarifen höher angesetzt. Das liegt vor allem daran, weil die gesetzliche Mindestdeckung bei größeren Unfällen mit Personenschäden sehr schnell aufgebraucht ist. Daher sind heute Tarife mit einer pauschalen Deckungssumme von 50 oder 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden durchaus branchenüblich. Allerdings gibt es hier auch immer wieder Ausnahmen. Deshalb sollten Sie vor einem Abschluss genau darauf achten, dass Ihre Police eine Deckungssumme von mindestens 50 Millionen Euro aufweist.

Ist mein Fahrzeug bei einem Unfall mit einem Tier versichert?

Diese Frage lässt sich nur beantworten, wenn Sie einen Blick in Ihre Versicherungsunterlagen werfen. Auf jeden Fall aber müssen Sie über einen Teilkaskoschutz verfügen. Sollte dann in Ihrer Police stehen, dass nur Schäden durch Haarwild versichert sind, dann sind Sie auch nur gegen Tiere versichert, die zum jagdbaren Haarwild gehören. Hierzu zählen neben Rehe und Wildschweine ebenfalls Füchse, Hirsche oder Dachse. Kommt es aber zu einem Unfall mit einer Wildgans oder einem Nutztier, wie zum Beispiel einer Kuh oder einem Pferd, sowie einem Haustier wie Hund oder Katze, dann sind Sie in diesem Fall nicht versichert. Darum ist es besonders empfehlenswert, einen Tarif zu wählen, der Schäden mit Tieren aller Art abdeckt.

Was bedeutet grob fahrlässig?

Derjenige, der die für den Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Maße missachtet, handelt grob fahrlässig. Dies ist z.B. der Fall, beim Überfahren einer roten Ampel oder beim Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage. Des Weiteren zählt absolute Fahruntüchtigkeit dazu, die durch Alkohol- oder Drogenkonsum hervorgerufen wird. Wird durch grobe Fahrlässigkeit ein Unfall verursacht, so hat der Verursacher diesen bewusst in Kauf genommen. Der Autoversicherer hat in diesem Fall grundsätzlich das Recht, sich teilweise oder sogar ganz von seiner Leistungspflicht zu befreien.
Seit längerem bieten die Autoversicherungen aber auch Tarife, die grobe Fahrlässigkeit in ihren Leistungsumfang gegen einen Aufpreis mit einschließen. Jeder Anbieter regelt die grobe Fahrlässigkeit aber anders, was dazu führt, dass es hin und wieder auch Ausschlüsse gibt. Aus diesem Grund sollte jedes Angebot immer genau geprüft werden.

Bekomme ich einen Neuwagen, wenn ich mit meinem fast neuen Auto einen Unfall habe?

Wurde mit dem Autoversicherer eine vertraglich vereinbarte Neuwertentschädigung vereinbart, erstattet die Kaskoversicherung bei einem Totalschaden oder einem Diebstahl den Neupreis des Fahrzeugs und das unabhängig davon wie hoch der jeweilige Zeitwert ist. Eine Neuwertentschädigung wird allerdings bei jedem Anbieter anders behandelt. Gelten kann diese dabei je nachdem für die ersten sechs bis 24 Monate nach der Fahrzeugerstzulassung.

Sollte ich auf eine Absicherung gegen Marderbisse achten?

Ja, denn ein einziger Marderbiss kann schnell zu einem Schaden am Fahrzeug führen. Diese Schäden sind im Regelfall auch in der Kaskoversicherung mitversichert, allerdings nicht bei jedem Versicherer. In den meisten Fällen ist zudem der Leistungsumfang begrenzt und es werden dann von den Autoversicherungen nur die Schäden übernommen, die im direkten Zusammenhang mit dem Marderbiss entstanden sind. In diesem Fall werden nur zerbissen Teile wie Brems- oder Wasserschläuche reguliert. Aber die daraus entstandenen viel teureren Folgeschäden sind vom Leistungsumfang ausgeschlossen. Aus diesem Grund sollte immer ein Tarif gewählt werden, der Marderbisse mit Folgeschäden versichert.

Welche Vorteile hat ein Rabattschutz?

Zahlreiche Autoversicherungsunternehmen bieten seinen Kunden einen vertraglich geregelten Rabattschutz an. Dadurch wird eine Rückstufung in der SF-Klasse nach der Regulierung eines verschuldeten Schadens verhindert und ist daher auch unter dem Begriff Rabattretter bekannt. In der Regel bieten die Versicherer einen Rabattschutz ab der SF-Klasse 25 an, der mit einem höheren Beitrag verbunden ist. Jedoch variieren hier die Anforderungen von Anbieter zu Anbieter, so dass einige Anbieter einen solchen Rabattschutz auch schon deutlich früher gewähren.

Fragen zum Versicherungswechsel

Wann kann ich eine Autoversicherung wechseln?

Eine ordentliche Kündigung des Versicherers ist jeweils zum Ablauf eines Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich, da es sich bei Autoversicherungen immer um Jahresverträge handelt. In den meisten Fällen bzw. bei den meisten Verträgen endet die Kündigungsfrist am 30.November. Allerdings entspricht nicht bei jedem Anbieter das Versicherungsjahr auch dem Kalenderjahr. Deshalb sollte hier jeder einen genauen Blick in seine Versicherungsunterlagen werfen. Zudem besteht die Möglichkeit einer Sonderkündigung, wenn die Autoversicherung den Beitrag erhöht oder aber nach der Regulierung eines Schadens. Bei einer Fahrzeugneuzulassung hingegen ist der Versicherungswechsel sofort und ohne Angabe von Gründen möglich.

Wie muss die Kündigung der Autoversicherung aussehen?

Um Ihre alte Autoversicherung fristgerecht zu kündigen, genügt ein formloses Schreiben, in dem Sie Ihre Versicherungsnummer sowie das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeugs eintragen. Unter folgendem >>Link<< finden Sie ein von uns vorgefertigtes Kündigungsformular als PDF-Datei zum Ausdrucken. Achten Sie bitte darauf, dass die Kündigung vom Versicherungsnehmer unterschrieben sein muss. Handelt es sich um eine ordentliche Kündigung, so müssen Sie keine Angaben zum Kündigungsgrund hinzufügen. Dies ist nur der Fall, wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch nehmen.

In welche SF-Klasse werde ich in Haftpflicht und Vollkasko eingestuft?

Wenn Sie von Ihrer alten Autoversicherung zu einem anderen vielleicht günstigeren Anbieter wechseln, dann werden Sie entsprechend der vom Vorversicherer bestätigten Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) eingestuft. Die aktuelle SF-Klasse ist dabei in Ihrer letzten Beitragsrechnung zu finden. Sollten Sie aber Fahranfänger sein oder das erste Mal auf Ihren Namen eine Autoversicherung abschließen, dann werden Sie in der Regel in die SF-Klasse 0 (240 Prozent) eingestuft.

 

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