Die Fahrerschutzversicherung

fahrerschutzversicherungNach einem Autounfall können verletzte Insassen gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrers Ansprüche geltend machen und das unabhängig davon, ob der Fahrer den Unfall verschuldet hat oder nicht. Allerdings trägt die Kfz-Haftpflicht nur die Kosten für die Unfallopfer und nicht die des Unfallverursachers. Sie übernimmt damit lediglich die Forderungen der anderen, die er beim Unfall geschädigt hat. Der Fahrer selbst bekommt aber nichts und bleibt mit seinem persönlichen Schaden nach einem Unfall auf der Strecke, wenn er diesen selbst verursacht hat bzw. der Schädiger nicht ermittelbar ist.
Diese Lücke im Versicherungsschutz kann mit einer Fahrerschutzversicherung geschlossen werden, die speziell im Kfz-Bereich von den meisten Versicherungsgesellschaften angeboten wird. Der Abschluss einer solchen Police ist durchaus zu empfehlen, da jedes Jahr in Deutschland etwa 300.000 Fahrzeuginsassen verletzt werden, wobei es sich zu rund zwei Drittel um den Fahrzeugführer handelt.

Leistungen einer Fahrerschutzversicherung

Im Rahmen einer Autoversicherung kann bei fast jeder Gesellschaft auch eine Fahrerschutzversicherung mit eingeschlossen werden. Allerdings können sich die Leistungen je nach Anbieter und Vertragsgestaltung unterscheiden. Zwar hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) musterähnliche Bedingungen hervorgebracht, diese aber sind für die Assekuranzen nicht verbindlich. In der Regel tragen die Versicherer folgende Kosten:

– Schmerzensgeld (oft aber nur bei Krankenhausaufenthalten)
– Verdienstausfall, wenn keiner sonst dafür aufkommt
– Haushaltshilfe, falls der Versicherte diese nach einem Unfall benötigt
– Behindertengerechte Umbaumaßnahmen
– Leistungen an Hinterbliebene (Witwen- bzw. Waisenrente)

Eine Fahrerschutzversicherung leistet auch dann, wenn der Versicherte den Unfall grob fahrlässig verursacht hat. Allerdings greift sie nicht bei Fahren unter Alkohol oder Drogen, bei nicht angelegtem Sicherheitsgurt, bei Fahren ohne Führerschein, bei Autorennen sowie vorsätzlich verursachten Unfällen.
Zudem zahlt eine Fahrerschutzversicherung immer nur dann, wenn der Versicherungsnehmer selbst bzw. ein berechtigter Fahrer hinter dem Steuer eines Fahrzeugs sitzt. Als berechtigter Fahrer gilt dabei jede Person, die das Fahrzeug mit dem Wissen und Willen des Besitzers führt und die namentlich im Versicherungsschein benannt ist.

Tarifwahl und Bedingungen

Eine Fahrerschutzversicherung lässt sich problemlos in bestehende Verträge integrieren. Vor einem Abschluss sollten aber wichtige Dinge beachtet werden. So beispielsweise die Deckungssumme, die bei einigen Angeboten 8 Millionen und bei anderen 12 Millionen Euro beträgt. Zudem gibt es je nach Versicherer deutliche Einschränkungen, wie die Höhe des Schmerzensgelds oder des Verdienstausfalls.
Einige Assekuranzen bestehen gar auf ein Mindestalter des Versicherungsnehmers von beispielsweise 23 Jahren. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Angebote genau zu vergleichen und die Autoversicherung zu berechnen, da nicht jeder Versicherer einen Fahrerschutz anbietet. Bei Verträgen mit Fahrerschutz liegt der Beitragszuschlag in der Regel bei etwa 10 Prozent. Aufs Jahr gesehen sind das Zusatzkosten zwischen 20 und 40 Euro. Geld das durchaus gespart werden kann, wenn bereits eine private Unfallversicherung bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden ist, weil hierbei oft ähnliche Leistungen enthalten sind.

 

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