Fahrerkreisrabatt
Der Fahrerkreisrabatt ist einer von vielen Rabattmodellen bei der Autoversicherung, mit dem Fahrzeughalter bei einem Vertragsabschluss erhebliche Nachlässe erzielen können. Gewährt wird der Rabatt von den meisten Versicherungsunternehmen dann, wenn nur eine eingeschränkte Anzahl von Fahrern das versicherte Fahrzeug nutzt, wie beispielsweise der Versicherte sowie sein Partner, und diese darüber hinaus bestimmte Kriterien erfüllen. Nach Ansicht der Autoversicherung wird dadurch das Risiko für einen Schadensfall gemindert und zugleich werden die Kosten für Schadensregulierungen gesenkt. Das hier eingesparte Geld wird an den Versicherungsnehmer in Form eines Fahrerkreisrabattes weitergegeben. Allerdings muss der Versicherte bereits beim Abschluss des Versicherungsvertrages angeben, welche Personen das Fahrzeug nutzen werden.
In Anspruch genommen werden kann der Fahrerkreisrabatt sowohl bei der Kfz-Haftpflicht als auch bei der Kaskoversicherung, wobei die Höhe des Rabattes von den Versicherungsunternehmen selbst festgelegt wird sowie vom angegebenen Fahrerkreis abhängig ist. Wurde ein Fahrerkreisrabatt mit der Versicherung vereinbart, müssen einige Regeln eingehalten werden, um einer Vertragsstrafe zu umgehen bzw. den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Wichtige Kriterien für eine Fahrerkreisrabatt
Da ein Fahrerkreisrabatt einem Versicherungsnehmer immer nur für die angegebenen Personen gewährt wird, die das Fahrzeug nutzen dürfen, müssen alle Änderungen beim Fahrerkreis sofort der Autoversicherung gemeldet werden. Unter Umständen kann das zwar dazu führen, dass sich der Rabatt reduziert oder ganz wegfällt, andernfalls drohen Vertragstrafen oder im Schadensfall Regressforderungen der Assekuranz. Davon ausgenommen sind sowohl Notfahrten, wenn beispielsweise das Fahrzeug im Notfall für eine Fahrt ins Krankenhaus genutzt wird, als auch Fahrten für eine notwendige Probefahrt durch einen Mitarbeiter der Werkstatt.
Damit aber überhaupt ein Fahrerkreisrabatt gewährt wird, müssen von vornherein einige Kriterien erfüllt sein, die je nach Versicherer unterschiedlich ausfallen können. Am häufigsten zählen hierzu das Mindestalter der zugelassenen Fahrer, das in der Regel bei 23 Jahren liegt, sowie eine dreijährige bzw. fünfjährige Mindestdauer des Führerscheinbesitzes. Jedoch kann es ebenfalls auch ein Höchstalter für Personen geben, die das versicherte Fahrzeug bei gewährtem Rabatt fahren dürfen. Je nach Versicherungsbedingung kann das auf fünfundsechzig oder siebzig Jahre festgelegt sein.
Allerdings gilt hierbei immer zu beachten, dass es seitens des Versicherers keine Verpflichtung gibt, dem Kunden einen solchen Rabatt einzuräumen.
Mit eingeschränktem Fahrerkreis sparen
Bei der Berechnung der Prämie kann der Versicherungsnehmer mithilfe gewährter Rabatte kräftig sparen. So auch mit einem Fahrerkreisrabatt. Wie hoch die Ersparnis dabei ausfällt, hängt neben dem angegebenen Fahrerkreis auch davon ab, wie viel Nachlass die Autoversicherung dem Kunden gewährt. Denn von Anbieter zu Anbieter kann es hier Unterschiede geben. Schon aus diesem Grund sollte jeder der mit einem Wechsel liebäugelt und die Autoversicherung berechnen möchte, auf dieses Detail achten.
Allerdings sollte der Fahrerkreis auch nur dann eingeschränkt werden, wenn diese Vereinbarung auch wirklich eingehalten werden kann. Denn wenn man den gewährten Rabatt dem Risiko einer Vertragsstrafe gegenüberstellt, ist dieser nicht mehr lohnenswert.