Der Erstprämienverzug bei der Autoversicherung

ErstprämienverzugDer Erstprämienverzug ist ein Begriff, der bei der Autoversicherung eine wichtige Rolle einnimmt. Genauer gesagt spricht man dann von einem Erstprämienverzug, wenn der Kunde einen Vertrag abgeschlossen hat, die Police vom Versicherungsunternehmen zugeschickt wurde und die Zahlung des vereinbarten Versicherungsbeitrags danach nicht erfolgt. Da in der Regel der Versicherungsnehmer die erste Rechnung direkt mit der Police ausgehändigt bekommt, ist er verpflichtet diese umgehend zu begleichen. So ist es in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich festgehalten. Demnach wird eine Versicherungspolice erst mit dem Eingang der ersten Prämie wirksam.
Speziell bei der Kfz-Haftpflicht geht der Versicherer aber durch eine vorläufige Deckungszusage in Vorleistung, damit ein Fahrzeug überhaupt auf der Zulassungsstelle zum Verkehr zugelassen werden kann. Aus diesem Grund sollte die erste Prämie innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Police an die Autoversicherung gezahlt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, kommt es zu einem sogenannten Erstprämienverzug, der weitreichende Folgen für den Versicherungsnehmer haben kann.

Welche Folgen hat ein Erstprämienverzug?

Der Autoversicherer ist nach Paragraf 37 des Versicherungsvertragsgesetzes verpflichtet, schriftlich und ausdrücklich auf die Folgen eines Erstprämienverzugs aufmerksam zu machen. Da dieser bereits nach Verstreichen der Zahlungsfrist eintritt, wird die Zahlung folglich durch die Assekuranz angemahnt und damit eine neue Frist gesetzt, die darauf hinweist, dass nach dieser Frist der Versicherungsschutz aufgehoben wird.
Sollte der Versicherungsnehmer auch diese Warnung ignorieren und es zur Aufhebung der Leistungspflicht im Schadensfall kommen, informiert die Autoversicherung unverzüglich die zuständige Kfz-Zulassungsstelle. Das ist so von der Zulassungsverordnung vorgeschrieben, da ein Fahrzeug ohne Kfz-Haftpflichtversicherung nicht im Straßenverkehr bewegt werden darf. Anschließend wird das Fahrzeug von der Zulassungsbehörde außer Betrieb gesetzt oder aber zur Fahndung ausgeschrieben. Dann kann es im Rahmen einer Polizeikontrolle sofort stillgelegt werden.
Besonders schwerwiegend aber ist es, wenn bei einem nicht vorhandenen Versicherungsschutz ein Schadensfall eintritt. Denn dann bleibt der Verursacher auf den gesamten Kosten sitzen und zwar auch noch rückwirkend. Darum sollte es nie zu einem Erstprämienverzug kommen und bei einer Einzugsermächtigung vom Bankkonto immer darauf geachtet werden, dass eine ausreichende Deckung vorhanden ist.

 

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