Der Erstbesitzerrabatt bei der Autoversicherung
Der Erstbesitzerrabatt ist einer von vielen Rabattmöglichkeiten bei der Autoversicherung, der zu Preisnachlässen bei der zu zahlenden Prämie führt. Gewährt wird dieser Rabatt von der Assekuranz, wenn der Kunde ein Auto als Erstbesitzer erworben, zugelassen und auf sich versichert hat. Somit richtet sich der Erstbesitzerrabatt an Besitzer von Neuwagen.
Ein derartiger Preisnachlass ist für die Versicherer durchaus profitabel, da bei einem Neuwagen davon ausgegangen werden kann, dass sich das Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand befindet und der Fahrzeughalter mit einem Neuwagen eine größere Sorgfalt walten lässt.
Damit sinken für die Autoversicherung neben dem Risiko eines eintretenden Schadensfalls auch die Ausgaben für eine Schadensregulierung. Diese Kostenersparnis gibt der Versicherer dann in Form des sogenannten Erstbesitzerrabatts an den Kunden weiter. Die Höhe des Rabatts variiert jedoch von Anbieter zu Anbieter, kann aber in der Regel bei rund zehn Prozent liegen.
Das ist bei einem Erstbesitzerrabatt zu beachten
Um überhaupt einen Erstbesitzerrabatt zu erhalten, muss der Fahrzeughalter wirklich der allererste Besitzer des Fahrzeugs sein. Das bedeutet, er muss dieses als erster zugelassen haben und dementsprechend auch als Erstbesitzer in den Zulassungspapieren stehen. Die Höhe des Rabatts ist dabei abhängig vom Alter des Fahrzeugs sowie dem Datum der tatsächlichen Erstzulassung. Wird also mit der Anschaffung eines Neuwagens einen Autoversicherung abgeschlossen, kann der Kunde mit dem höchst prozentualen Rabatt rechnen, auch wenn das Auto über längere Zeit beim Händler gestanden hat.
Der Versicherungsnehmer ist aber verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen, um einen Anspruch auf den Erstbesitzer Rabatt zu haben. Diesbezüglich müssen alle Änderungen während der Vertragslaufzeit sofort der Versicherung gemeldet werden. Beispielsweise wenn das mit dem Rabatt belohnte Fahrzeug wieder verkauft und durch einen älteren Gebrauchtwagen ersetzt wird. Ansonsten kann der Versicherer eine Vertragsstrafe verhängen.
Auswirkungen bei einem Versicherungswechsel
Sollte ein Versicherungswechsel mit einem rabattierten Fahrzeug durch den Erstbesitzer vorgenommen werden, so sinkt in der Regel auch der Rabatt entsprechend des Fahrzeugalters. Die Neueinstufung erfolgt dabei bei den meisten Autoversicherungen auf der Grundlage einer Rabattstaffel.