Schäden durch Elementarereignisse
Unter dem Begriff Elementarereignisse werden unter anderem in der Autoversicherung alle Naturereignisse genannt, die von außen auf ein Fahrzeug einwirken und einen Schaden verursachen. Zu diesen zählen beispielsweise Gewitter mit Blitzschlag, Hagel, Stürme ab Windstärke acht sowie Überschwemmungen. Daher ist eine Garage für das Auto der beste Schutz. Wer über eine solche verfügt und das Auto dort regelmäßig nachts abstellt, kann von den Autoversicherern eben auch deshalb mit einem Garagenrabatt auf seine Versicherungsprämie belohnt werden. Während der Fahrt allerdings ist man unvermeidbar den Gefahren der Natur ausgesetzt, die überall und zu jeder Zeit auftreten können. Besonders Stürme haben in Deutschland in den letzten Jahren zugenommen und durch umgekippte Bäume und herabfallende Dachziegel häufig zu Schäden am Fahrzeug geführt.
Um sich vor solchen Gefahren zu schützen, reicht der Abschluss einer Kfz-Haftpflicht allein aber nicht aus, da diese nur Schäden abdeckt, die der Versicherte anderen zufügt. Aus diesem Grund ist für die Absicherung gegen Elementarereignisse mindestens eine Teilkaskoversicherung notwendig. Jedoch gibt es hier einige Ausschlüsse und Einschränkungen, die bei einem Abschluss beachtet werden sollten.
Abgedeckte Elementarereignisse durch die Kaskoversicherung
Entstandene Schäden durch Elementarereignisse sind im Rahmen einer Teilkaskoversicherung abgedeckt. Wichtig ist hierbei aber, dass ein Elementarereignis direkt bzw. unmittelbar auf das Fahrzeug eingewirkt haben muss. Beschädigt beispielsweise bei einem Sturm ein herabfallender Ast das Autodach, so ist der Schaden versichert. Sollte dagegen der Fahrzeugführer einem durch Sturm auf der Straße liegenden Baum ausweichen und es zu einem Unfall kommen, ist das nicht durch die Teilkasko versichert. Der Fahrer benötigt für diesen Fall eine Vollkaskoversicherung, da hier eine Unmittelbarkeit nicht mehr gegeben ist und nur die Vollkasko die Kosten für eine Reparatur am eigenen Fahrzeug übernimmt, die durch den Fahrer selbst verursacht wurden.
Für reine Elementarschäden aber kommt immer nur die Teilkaskoversicherung auf, da diese auch in jeder Vollkasko integriert ist. Für den Versicherungsnehmer kommt es somit zu keiner Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse und damit zu keiner Beitragserhöhung im Folgejahr. Welche Schäden dabei genau abgedeckt sind und welche Einschränkungen bestehen, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen ersichtlich. In der Regel aber müssen Schäden durch Erdbeben oder Lawinen zusätzlich eingeschlossen werden.