Einzelfahrerrabatt
Die meisten Autoversicherungen bieten ihren Kunden diverse Rabatte an, durch die sich die jährliche Versicherungsprämie senken lässt. Zu diesen zählt auch der Einzelfahrerrabatt, der auch als Alleinfahrerrabatt bezeichnet wird. Dieser Preisnachlass wird von den Assekuranzen dann gewährt, wenn nur die versicherte Person selbst das Fahrzeug fährt und sonst niemand.
Bei der Person die vertraglich festgelegt wird, kann es sich sowohl um den Versicherungsnehmer als auch um den Fahrzeughalter handeln, die zwar oft identisch sind aber eben nicht immer. Begründet wird der Einzelfahrerrabatt damit, weil es für die Versicherer einfacher ist, die Risiken eines einzelnen Fahrers besser abzuschätzen und sie von einem geringeren Schadensrisiko ausgehen, je weniger Fahrer mit einem versicherten Fahrzeug unterwegs sind. Diese Annahme wird zudem durch einschlägige Statistiken belegt. Die Autoversicherung gibt also das eingesparte Geld, das sie für eine Schadensregulierung aufwenden müsste, durch die damit verbundene geringere Unfallwahrscheinlichkeit in Form des Einzelfahrerrabatts an den Kunden weiter.
Darauf sollte bei einem Einzelfahrerrabatt geachtet werden
Durch den Einzelfahrerrabatt erhält der Kunde von seiner Autoversicherung einen finanziellen Vorteil, der je nach Anbieter unterschiedlich hoch ausfällt. Allerdings darf das Auto dann auch nur von einer Person gefahren werden, die im Versicherungsvertrag schriftlich festgelegt ist. Aus diesem Grund ist der Einzelfahrerrabatt nur für denjenigen sinnvoll, der wirklich allein das Auto fährt und ausschließen kann, dass eine weitere Person dieses nutzt. Denn sollte der Fall eintreten, dass eine andere Person (z.B. der Sohn oder ein Freund) mit dem versicherten Wagen einen Schaden verursacht, kann das zu hohen Vertragsstrafen oder zur Nichtregulierung im Kaskobereich führen. Aber es gibt wenige Ausnahmen, die eine Fahrzeugnutzung durch eine andere Person zulassen. Hierzu zählen beispielsweise die Probefahrt eines Werkstattmitarbeiters nach der Reparatur des Autos oder eine Notfahrt ins Krankenhaus.
Sollte der Versicherungsnehmer nicht sicher sein, ob er den Einzelfahrerrabatt voll ausschöpft, so kann er im Internet seine Autoversicherung berechnen oder bei seiner Gesellschaft nachfragen. Wurde diese Rabattform bereits vertraglich festgelegt und es sollte in Bezug auf die Fahrzeugnutzung zu Änderungen kommen, ist unverzüglich die Versicherungsgesellschaft zu informieren. Anschließend wird der Vertrag entsprechend der Fahrerkreiserweiterung angepasst.