Deckungssumme

deckungssummeBei jeder Autoversicherung gibt es Deckungssummen, die gesetzlich vorgegeben sind. Deshalb spricht man hier auch von der gesetzlichen Mindestdeckung. Durch diese werden die Bereiche Personenschäden, Sachschäden sowie Vermögensschäden abgedeckt. Der Grund für die vorgegebenen Deckungssummen liegt darin, da bei einem Verkehrsunfall schnell Personen zu Schaden kommen können, was dann sehr oft enorm hohe Beträge für die Entschädigung als Folge hat. Schadenssummen in Millionenhöhe sind dabei keine Seltenheit und von den meisten ohne eine gesetzliche Deckungssumme nicht zu bewältigen. Insbesondere die Regulierung von Personenschäden durch die Einführung der gesetzlichen Mindestdeckung, hat in der Vergangenheit schon häufig Versicherte vor dem finanziellen Ruin gerettet.

Höhe der Deckungssumme

Jede Autoversicherung ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben der Mindestdeckung im Schadensfall zu übernehmen. Bei der Höhe handelt es sich zurzeit um 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,17 Millionen Euro für Sachschäden und bei Vermögensschäden beläuft sich die Deckungssumme auf mindestens 50.000 Euro. Hierbei handelt es sich allerdings nur um die gesetzlichen Mindestvorgaben. In der Regel haben die meisten Versicherungen die Beträge aber bereits höher angesetzt, wobei sich diese von Versicherer zu Versicherer in der Höhe unterscheiden können. Anbieter die nur die Mindestdeckungssumme abdecken, existieren immer weniger auf dem Versicherungsmarkt.
Mittlerweile sind Deckungssummen gerade für Personenschäden von bis zu 50 oder sogar 100 Millionen Euro durchaus branchenüblich, wobei zumeist die Obergrenze für ein und dieselbe geschädigte Person pauschal bei 8 Millionen Euro liegt. Aber auch hier kann es enorme Unterschiede geben. Deshalb ist es immer wichtig, die Autoversicherung zu vergleichen und ein Angebot mit einer möglichst hohen Deckung zu wählen. Denn sollte nach einem Schadensfall die vereinbarte Deckungssumme nicht ausreichend sein, muss der Versicherungsnehmer die Differenz selbst zahlen.

Nicht alle Schäden sind durch die Autoversicherung abgesichert

Autofahrer sollten wissen, dass eine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht in jedem Fall greift. Demnach übernimmt sie also auch nicht kategorisch alle Schäden, die durch das Führen eines Autos entstanden sind. So muss der Autoversicherer die komplette Schadenssumme nur dann zahlen, wenn der Unfall nicht durch grobe Fahrlässigkeit, wie das Fahren unter Alkohol- oder Drogenkonsum, verursacht wurde. Das gilt ebenso in Fällen der Fahrerflucht oder das unbefugte Nutzen eines fremden Autos. Bei einer vorsätzlichen Handlung, die zu einem Unfall führt, entfällt die Deckung der Autoversicherung ganz.

 

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