Cookie-Richtlinie (EU) – Datenschutzerklärung
Autoversicherung-berechnen.de ist ein Kfz-Versicherungsportal, das seinen Kunden, als Partner von Finanzen.de und Check24.de, unverbindliche und unabhängige Vergleiche zur Berechnung der Autoversicherung anbietet. Des Weiteren besteht die Möglichkeit sofort auf der geannten Seite einen Versicherungsvertrag online abzuschließen. Alle dafür notwendigen personenbezogenen Daten (z.B. Name, Anschrift oder Email-Adressen), werden stets auf freiwilliger Basis erhoben.
Wir haben unsere Datenschutzerklärung sowie Datenverarbeitungsprozesse auf Compliance mit der Datenschutz-Grundverordnung überprüft und die erforderlichen Anpassungen vorgenommen, um auch die neuen Regelungen zu erfüllen. Dabei haben wir auf die Expertise unserer externen rechtlichen Datenschutzberater zurückgegriffen und unsere Maßnahmen von der Rechtsanwaltskanzlei JBB kontinuierlich überprüfen lassen.
Unsere DSGVO-Anpassungen
• Art. 5 DSGVO – Grundsätze der Datenverarbeitung: Es wurde überprüft, ob finanzen.de die Grundsätze der Datenverarbeitung einhält und die erforderliche Dokumentation geschaffen, um der Nachweis- und Rechenschaftspflicht nachzukommen.
• Art. 13 und 14 DSGVO – Informationspflichten: Es wurde die Datenschutzerklärung der Website finanzen.de aktualisiert, um den inhaltlichen Anforderungen der DSGVO zu entsprechen. Diese wurden am 25. Mai 2018 live geschaltet. Zudem wurden Verfahren zur Information von Betroffenen bei Dritterhebung gem. Art. 14 DSGVO implementiert.
• Art. 15 ff. DSGVO – Rechte des Betroffenen: Es wurden die internen Prozesse zur Wahrung von Betroffenenrechte überprüft. Um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden, wurden umfangreiche neue Standard Operating Procedures (SOPs) und Standardschreiben erstellt und implementiert, um eine rechtskonforme und einheitliche Behandlung von z.B. Auskunfts- oder Löschersuchen sicherzustellen. Zudem wurden SOPs für den Fall eines Data Breaches nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO geschaffen.
• Art. 28 DSGVO – Auftragsverarbeitung: Es wurde identifiziert, wo und in welchem Umfang finanzen.de Auftragsverarbeiter einsetzt. Im Zuge dessen wurden bestehende Auftragsverarbeitungsverträge aktualisiert und neue Verträge abgeschlossen.
• Art. 30 DSGVO – Verarbeitungsübersicht: Es wurden die Geschäftsprozesse von finanzen.de in Verarbeitungstätigkeiten aufgegliedert und hierfür die jeweils erforderlichen Verarbeitungsübersichten erstellt.
• Art. 32 DSGVO – Sicherheit der Verarbeitung: Es wurden die technischen und organisatorischen Maßnahmen von finanzen.de überprüft und deren Dokumentation an die Anforderungen der DSGVO angepasst. Es sind regelmäßige Mitarbeiterschulungen durch den Datenschutzbeauftragten geplant, um die Mitarbeiter in Datenschutzfragen zu sensibilisieren und fortzubilden.
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