Begleitetes Fahren

begleitetes-fahrenBegleitetes Fahren oder auch bekannt als Führerschein mit 17, war ursprünglich ein Versuchsmodell Niedersachsens, dass aufgrund seines Erfolges wenig später bundesweit eingeführt wurde. Dadurch haben Jugendliche seit dem Jahr 2011 die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren ihren Führerschein zu erwerben, wenn sie sich zugleich bereit erklären, bis zu ihrem 18. Lebensjahr ausschließlich mit einer zuvor festgelegten erwachsenen Begleitperson zu fahren. Die Fahrschule selbst kann bereits mit 16,5 Jahren begonnen werden.
Um aber überhaupt am begleiteten Fahren teilnehmen zu dürfen, muss dazu ein Antrag gestellt werden, dem die Erziehungsberechtigten schriftlich zustimmen müssen. Mit dem Bestehen der Prüfung erhält der Fahranfänger dann eine Prüfungsbescheinigung, die er beim Fahren immer mitführen muss und in der alle Begleitpersonen namentlich benannt sind. Diese müssen bereits bei der Antragsstellung festgelegt werden und erklären sich per Unterschrift damit einverstanden. Eine spontane Nutzung des Autos mit einer nicht gemeldeten Begleitperson ist damit nicht möglich. Zudem beginnt mit Ausstellung der Bescheinigung die zweijährige Probezeit.
Ziel des begleiteten Fahrens ist es, dass angehende Führerscheinneulinge Fahrpraxis erwerben und das Unfallrisiko bei Fahranfängern dadurch gesenkt wird. Erst mit dem 18. Geburtstag sowie einer rechtzeitigen Beantragung wird der endgültige Führerschein ausgehändigt.

Voraussetzungen an die Begleitperson

Jede in der Prüfungsbescheinigung aufgeführte Begleitperson muss für den Führerschein mit 17 bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss der Beifahrer mindestens 30 Jahre alt sein und den Führerschein der Klasse B seit wenigstens fünf Jahren besitzen. Zudem darf er maximal einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
Während der Fahrt muss die Begleitperson immer seinen Führerschein mitführen und darf höchstens über einen Alkoholgehalt von 0,5 Promille im Blut verfügen. Für den Fahrer selbst gilt ein striktes Alkoholverbot. Bei Verstößen, wie beispielsweise das Fahren ohne Begleitperson, drohen ein Punkt in Flensburg, ein Bußgeld sowie ein Widerruf der Fahrerlaubnis. Erst nach Teilnahme an einem entsprechenden Aufbauseminar kann diese dann neu erteilt werden.

Begleitetes Fahren und die Auswirkungen auf die Autoversicherung

Bei Fahranfängern, egal ob mit 17 oder 18 Jahren, die das Auto der Eltern benutzen möchten, sollte darauf geachtet werden, ob die bestehende Autoversicherung auch Fahrern unter 23 Jahren die Nutzung des versicherten Fahrzeugs erlaubt. Andernfalls lässt sich vielfach nach Rücksprache mit dem Versicherer der Tarif ändern oder aber ein Wechsel der Autoversicherung sollte in Betracht gezogen werden.
Erst ab dem 18. Lebensjahr ist es auch möglich, ein eigenes Fahrzeug zu versichern. Hier zahlt sich dann das begleitete Fahren auch im Hinblick auf den Versicherungsbeitrag aus, weil die meisten Autoversicherungen für die Teilnahme einen entsprechenden Rabatt gewähren. Begründet wird das mit dem nachweislich geringeren Unfallrisiko als bei Fahranfängern, die ihren Führerschein gewöhnlich mit 18 Jahren gemacht haben.

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