Bagatellschaden
Ein Bagatellschaden gehört in den Bereich der Autoversicherung und gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) für alle Sachschäden an einem Fahrzeug mit Reparaturkosten von unter 715 Euro. Das heißt, es handelt sich hierbei um einen eher geringen Schaden infolge eines Verkehrsunfalls, der keine Personenverletzung nach sich zieht. Typische Bagatellschäden sind beispielsweise Kratzer im Lack oder kleinere Dellen an der Karosserie, die vor allem beim Aus- und Einparken des Fahrzeugs entstehen können.
Für die Autoversicherungen gehören Bagatellschäden zum Alltag, auch weil ein großer Teil der Unfälle in diese Kategorie fallen. Selbst wenn es sich auf den ersten Blick nicht um eine hohe Schadenssumme handelt, so ist ein Bagatellschaden meist sehr ärgerlich. Denn nicht selten kann sich hinter einem solchen Schaden so manche Tücke verstecken und dieser am Ende teurer werden als gedacht. Aus diesem Grund ist es wichtig, einige Regeln zu beachten.
Richtiges Verhalten nach einem Bagatellschaden
Auch wenn der Grundsatz gilt, dass ein Bagatellschaden als solcher von einem Laien erkannt werden muss, ohne dass dafür ein Sachverständiger nötig ist, kann nicht jeder Schaden zu Anfang richtig eingeschätzt werden. Deshalb ist es als Erstes wichtig, unabhängig von der Schadenshöhe, eine ordentliche Unfallmeldung zu erstellen. Hierzu zählen neben den Personalien des Unfallbeteiligten auch das Kennzeichen des Wagens sowie der Fahrzeugtyp. Zudem sollte der Schaden dokumentiert und eine Unfallskizze angefertigt werden.
Sollte es beim Aus- oder Einparken zu einem Bagatellschaden gekommen sein, so ist der Verursacher verpflichtet, wenn sich der Halter des geschädigten Fahrzeugs nicht in der Nähe befindet, am Unfallort eine angemessene Wartezeit von etwa einer halben Stunde einzuhalten. Sofern der Geschädigte in diesem Zeitraum nicht auftauchen sollte, muss der Unfallverursacher vor dem Verlassen der Unfallstelle in jedem Fall innerhalb der nächsten Stunde eine selbstständige Meldung bei der nächsten Polizeidienststelle machen. Wichtig ist es ebenfalls am Unfallort Passanten anzusprechen sowie seinen Namen und die Wohnanschrift zu hinterlegen. Zur Regulierung des Schadens muss dann sehr zeitnah die Autoversicherung informiert werden.
Ablauf der Schadensregulierung
In Fall eines Bagatellschadens muss für die Regulierung kein Gutachter hinzugezogen werden. Ausreichend ist hierfür ein Kostenvoranschlag einer Kfz-Werkstatt. Nur in Ausnahmefällen wird bei einem signifikanten Bagatellschaden die Schadensbeurteilung durch einen neutralen Sachverständigen vorgenommen, und zwar dann, wenn ein Verdacht auf versteckte oder schwer erkennbare Schäden besteht, deren Reparaturkosten die Grenze eines Bagatellschadens überschreiten würde. Andernfalls ist die Autoversicherung des Schädigers nicht gezwungen, die Kosten für das Gutachten bei Bagatellschäden zu bezahlen.