Versicherungsurteil zum Autobrand durch Einweggrill
Eine Kfz-Haftpflicht muss Schäden Dritter immer ersetzen, die beim Betrieb des Autos entstanden sind. Allerdings kann das auch schon der Fall sein, wenn das Auto gar nicht in Betrieb war. Denn es reicht bereits aus, dass die für den Schaden ursächliche Gefahr vom Fahrzeug ausging. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Aktenzeichen 13 S 177/19).
Im besagten Fall stellte ein Mann sein Fahrzeug auf einem Parkplatz ab, um ein Fußballspiel zu besuchen. In Folge dessen parkte ein weiterer Fan sein Auto direkt daneben. Wenig später fingen beide Fahrzeuge plötzlich Feuer, ausgelöst vermutlich, weil das erste Fahrzeug über einem noch heißen Einweggrill geparkt wurde. So wurde auch das zweite Auto in Mitleidenschaft gezogen. Daraus resultierend verlangte der Geschädigte des zweiten Fahrzeugs, von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung den Ersatz seine Schadens. Diese jedoch lehnte die Forderung mit der Begründung ab, dass der Brand nicht durch den Betrieb des Wagens verursacht wurde.
So endete der Autobrand durch Einweggrill vor Gericht
Der Fall kam vor Gericht und am Ende musste die gegnerische Autoversicherung doch zahlen. Die Richter argumentierten damit: Das es nicht darauf ankommt, ob ein technischer Defekt des Fahrzeugs oder das Parken über dem heißen Einweggrill die Brandursache war, sondern das Feuer was von dem einem auf das andere Fahrzeug übergesprungen ist. Daher sei die ursächliche Gefahr vom ersten Auto ausgegangen.
Zukünftig bedeutet das bei einem Autobrand durch Einweggrill, sowie ähnliche Fälle, dass unabhängig vom Verschulden von Halter oder Fahrer Versicherungen die Schäden regulieren müssen, die vom Auto ausgehen.
Tipp:Eine Kfz-Haftpflicht muss jeder Halter eines Fahrzeugs haben, um ein Auto auf der Straße bewegen zu dürfen. Wie wichtig diese ist, zeigt gerade das Urteil zum Autobrand durch Einweggrill. Allerdings gibt es von Anbieter zu Anbieter enorme preisliche Unterschiede, was es sinnvoll macht, mit einem Versicherungsrechner die Autoversicherung zu berechnen.