Auslandsschadenschutz
Der Auslandsschadenschutz ist eine Leistungserweiterung zur normalen Kfz-Haftpflicht, die in jede Autoversicherung mit eingeschlossen werden kann. Abhängig vom Versicherungsunternehmen ist dieser Zusatzschutz entweder bereits beitragsfrei in der Police integriert oder aber muss kostenpflichtig dazu gebucht werden.
Da der Auslandsschadenschutz besonders für Fahrzeughalter von Vorteil ist, die häufig mit dem Auto im Ausland unterwegs sind, sollte auf diese zusätzliche Leistung nicht verzichtet werden. Denn wenn es im Ausland zu einem Verkehrsunfall kommt, ist dort die Schadensabwicklung viel komplizierter und für den Fahrer besteht gleichzeitig die Gefahr auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Mit einer Auslandsschadenschutz-Versicherung ist man hier aber auf der sicheren Seite. Sie kommt für nicht selbstverschuldete Unfälle des Versicherungsnehmers auf und stellt den Unfallgegner so, als hätte sich der Schaden in Deutschland ereignet. Das ist sehr wichtig, da die Deckungssummen in anderen Ländern oft niedriger sind als hierzulande.
Was leistet der Auslandsschadenschutz?
Sobald der Versicherungsnehmer außerhalb der Grenzen Deutschlands in einen Unfall verwickelt wird und die entstandenen Kosten durch die Autoversicherung des Unfallverursachers nur unzureichend oder gar nicht übernommen werden, tritt der Ausland-Schadenschutz ein. Da sich diese zusätzliche Absicherung an das deutsche Rechtssystem richtet, können Sach- und Personenschäden eines unverschuldeten Unfalls auch in voller Höhe geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass der Ausland-Schadenschutz den Differenzbetrag, der von der ausländischen Versicherung wegen der dort niedrigeren Deckung nicht übernommen wird, bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme erstattet.
Gute Tarife sorgen sogar dafür, dass der Urlaub ohne Einschränkungen fortgesetzt werden kann. Zudem werden durch den Auslandsschadenschutz nicht nur die Unfallkosten ersetzt, sondern auch die Kosten für Auslandsanwälte und anhängige Verfahren. Dieser Zusatzschutz gilt dabei in der gesamten Europäischen Union sowie je nach Versicherer in weiteren Ländern.
Auf diese Besonderheiten sollte geachtet werden
Der Auslandsschadenschutz ist eine Zusatzleistung zur normalen Kfz-Haftpflicht, der von einigen Versicherern sogar ohne einen Beitragszuschlag im Rahmen der Haftpflichtpolice angeboten wird. Andere Anbieter wiederum erheben dafür einen zusätzlichen Beitrag. Daher ist es für jeden der eine Autoversicherung berechnen möchte lohnenswert, die Angebote auch im Hinblick auf den Auslandsschadenschutz genau im Auge zu behalten.
Zu beachten gilt hier aber, dass der Auslandsschadenschutz nichts mit der Mallorca-Police zu tun hat, die für Schäden an einem Mietwagen im Urlaub aufkommt. Zudem ist es vor einem Abschluss dieser Zusatzabsicherung sinnvoll, sich ausreichend beim jeweiligen Versicherer zu informieren, ob für das gewählte Reiseland auch Versicherungsschutz besteht. Denn nicht jedes Versicherungsunternehmen tritt auch in allen europäischen Ländern als Kostenträger ein.