Alkohol am Steuer wird auch für Narren schnell mal teuer
Der Karneval zählt für viele Menschen zur schönsten Zeit des Jahres. Es wird gefeiert, gesungen und gelacht, und je höher der Alkoholpegel, desto höher der Spaßfaktor. Alkohol gehört bei den meisten Jecken zum Karneval dazu, wie das Kostüm. Ein Glas Sekt in Ehren kann niemandem verwehren, und ein Bier ist kein Bier, oder? Leider stimmt das so nicht. Auch während der Narrenzeit gibt es keinen Freifahrtschein für Alkohol am Steuer.
In Deutschland liegt die Promillegrenze bei 0,5 Promille. Wer mit mehr Alkohol im Blut am Steuer erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ab 1,1 Promille im Blut liegt sogar eine Straftat vor. Doch bereits bei 0,3 Promille kann der Autofahrer belangt werden, wenn etwa eine Fahrweise in Schlangenlinien darauf deutet, dass er nicht fahrtüchtig ist.
Bei Fahranfängern in der Probezeit oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres wird eine Null-Toleranz-Regelung angewandt, d.h. diese Fahrer dürfen keinen Tropfen Alkohol getrunken haben, wenn sie sich ans Steuer eines Fahrzeuges setzen. Da jeder Körper anders auf Alkohol reagiert, sollte von Berechnungsformeln zum Ausrechnen des Promillewerts Abstand genommen werden. Auch Alkoholtester, die im Handel erhältlich sind, messen oft zu ungenau und lassen sich durch äußerer Einflüsse, wie Zigarettenrauch oder Lutschen eines Bonbons verfälschen.
Autoversicherungen müssen bei Alkohol am Steuer nicht immer zahlen
Auch die Autoversicherung versteht bei Alkohol im Straßenverkehr keinen Spaß. Neben saftigen Bußgeldern und Entzug der Fahrerlaubnis droht auch der teilweise oder komplette Verlust des Versicherungsschutzes. Bei einem Wert über 0,5 Promille bis zu 1,1 Promille darf die Versicherung 50 % der Leistung kürzen. Liegt der Alkoholgehalt über 1,1 Promille, muss die Versicherung bei Kaskoschäden gar nichts zahlen. Innerhalb der Kfz-Haftpflicht reguliert die Versicherung, zum Schutz des Unfallopfers, zwar den Schaden, der Fahrer kann aber bis max. 5000 Euro in Regress genommen werden. Auch als Beifahrer trägt man eine Mitverantwortung. Im Falle eines Unfalls kann ein verminderter Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Wenn der Beifahrer weiß, dass der Fahrzeugführer Alkohol konsumiert hat, und trotzdem mit ins Auto steigt, geht die Rechtsprechung im Falle einer Verletzung davon aus, dass die Verletzungsfolgen durch fahrlässiges Handeln mit verursacht wurden.
So lustig die Karnevalsfeier auch ist, spätestens auf dem Nachhauseweg hört der Spaß auf, wenn alkoholisiert Auto gefahren wird. Denn mit Alkohol am Steuer, gefährdet man sich selbst und andere. Deshalb sollte auch in der närrischen Jahreszeit das Motto gelten: Don`t drink and drive!