Abweichende Halterschaft

Abweichende HalterschaftDer Begriff abweichende Halterschaft kommt aus der Autoversicherung und beschreibt den Zustand, wenn der Versicherungsnehmer und der Fahrzeughalter nicht ein und dieselbe Person sind. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Sohn das Auto über die Autoversicherung der Eltern versichert, um somit in einer besseren Schadenfreiheitsklasse starten zu können, was natürlich mit wirtschaftlichen Vorteilen verbunden ist. Nicht immer ist dafür ein Verwandtschaftsverhältnis erforderlich.
Mit der Handhabung einer abweichenden Halterschaft aber gehen die Versicherungsgesellschaften unterschiedlich um, da sie eine Sonderregelung in der Kfz-Haftpflicht darstellt. So kann es durchaus sein, dass ein solcher Vorgang bei einigen Anbietern zu höheren Beiträgen führt und bei anderen wiederum ein Nichtzustandekommen des Versicherungsvertrages bedeutet. Mit anderen Worten, diese Versicherer schließen eine abweichende Halterschaft generell aus, weil sie hier ein erhöhtes Schadensrisiko sehen, vor allem dann, wenn Führerscheinneulinge als Fahrzeughalter mit dem Auto fahren. Als Halter eines Kraftfahrzeugs gelten hierbei die Personen, die für die Kosten des Fahrzeugs aufkommen und dafür auch die Verfügungsgewalt besitzen.

Die abweichende Halterschaft hat folgende Vorteile

Besonders für Fahranfänger ist die abweichende Halterschaft eine lohnenswerte Vertragsoption, wenn sie ihr Fahrzeug über die Autoversicherung ihrer Eltern versichern. Aber auch für die Eltern selbst ist die Nutzung dieser Sonderregelung überlegenswert, wenn der Partner bessere Konditionen bei einem Versicherer hat.
Speziell im erstgenannten Fall, der in der Praxis am häufigsten Auftritt, wird das Fahrzeug des Nachwuchses als Zweitwagen von einem fahrerfahrenen Elternteil versichert, der damit als Versicherungsnehmer auftritt. Der Nachwuchs selbst bleibt der Halter und besitzt die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug. Das versicherungstechnisch höhere Risiko, dass ein Fahranfänger mit sich bringt, wird also formal von den Eltern übernommen. Allerdings verlangen die meisten Assekuranzen einen Risikozuschlag, wenn der Fahrzeughalter jünger als 23 Jahre ist. Trotz diesem Prämienaufschlag profitiert der Nachwuchs von einem niedrigeren Versicherungsbeitrag durch den Schadenfreiheitrabatts, den der Vater oder die Mutter bereits erfahren hat.

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