Die Ablehnungsfrist bei der Autoversicherung
Als Ablehnungsfrist gilt der Zeitraum, in dem die Autoversicherung über Annahme oder Ablehnung des Versicherungsantrages entscheiden darf. Diese Frist ist ein wichtiger Bestandteil des Pflichtversicherungsgesetzes und ist speziell bei der Kfz-Haftpflicht nach §5 Abs. 3 auf 14 Tage begrenzt, wenn es sich beim Antrag um die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssumme handelt. Die Ablehnungsfrist verlängert sich allerdings auf vier Wochen, falls eine Deckungssumme gewählt wurde, die über der Mindestdeckung liegt und eventuell auch dann, wenn zum vorgeschriebenen Versicherungsschutz noch eine Kaskoversicherung beantragt wurde.
Sollte das Versicherungsunternehmen den Antrag innerhalb dieser Fristen weder schriftlich ablehnen, noch ein anderes Angebot unterbreiten, gilt der Antrag als angenommen. Bei einem zwischenzeitlich abgeänderten Angebot durch den Versicherer aber beginnt die jeweilige Frist von neuem.
Gründe für die Ablehnungsfrist
Da die Kfz-Haftpflicht eine gesetzliche Pflichtversicherung ist, unterliegen die Versicherungsunternehmen einer Annahmepflicht, die nur durch wenige Ausnahmen außer Kraft gesetzt werden kann. Gründe für eine Ablehnung liegen dann vor, wenn der Versicherungsnehmer im Antrag nachweislich falsche Angaben gemacht haben sollte, in dem er beispielsweise einen schuldhaften Unfall verschwiegen hat, der über dessen Vorversicherung abgewickelt wurde. In diesem Fall hat der Antragsteller seine Anzeigepflicht verletzt und die Autoversicherung berechnen hat dadurch die Möglichkeit, den Antrag abzulehnen. Der Versicherer kann aber auch von einer Antragsablehnung Gebrauch machen, wenn der Antragsteller früher bereits Kunde war und der Vertrag wegen arglistiger Täuschung oder nicht bezahlter Prämien gekündigt wurde. Ein weiterer Grund der es möglich macht eine Versicherung abzulehnen ist, wenn das Unternehmen ein bestimmtes Wagnis nicht versichert oder sich nur auf ein Bundesland beschränkt und deshalb keine Antragsteller aus anderen Bundesländern aufnimmt.
Wird der Antrag fristgerecht durch den Versicherer abgelehnt, hat der Verbraucher keine Möglichkeit rechtlich dagegen vorzugehen. Sollte eine Verletzung der Anzeigepflicht dem Versicherer erst nach dem Ablauf der Ablehnungsfrist bekannt werden, kann das zur sofortigen Kündigung des Vertrages seitens der Versicherungsgesellschaft führen.