Autoversicherung wechseln – Das sind die 10 größten Fehler
Bei einem Wechsel der Autoversicherung lässt sich potenziell viel Geld sparen. Aus diesem Grund ist es auch besonders wichtig, den Versicherungsmarkt im Auge zu behalten. Denn selbst wer im Vorjahr vielleicht einen besonders günstigen Versicherungsvertrag abgeschlossen hat, kann heute unter Umständen durch einen Wechsel noch mehr sparen. Es gibt neben dem Sparpotenzial aber noch andere wichtige Gründe, die Autoversicherung wechseln zu wollen, beispielsweise wenn ein Versicherer für den gleichen Preis mehr bietet oder der Service der eigenen Versicherung nicht zufriedenstellend ist. Wer seine Autoversicherung wechseln möchte, sollte allerdings immer auf einige Dinge genau achten. Denn oftmals lauern in neuen Verträgen sogenannte Kostenfallen, die den Wechsel am Ende teurer machen. Es können sich dabei aber auch Fehler einschleichen, die dazu führen, dass der Anbieterwechsel gar nicht zustande kommt oder im schlimmsten Fall sogar der Versicherungsschutz gefährdet ist.
Welche Fehler beim Wechsel der Autoversicherung passieren können und wie Sie diese vermeiden, kann auf dieser Seite nachgelesen werden.
1. Fehler: Den Kündigungszeitraum verpassen
Wer seine Autoversicherung wechseln möchte, sollte immer die Kündigungsfristen im Blick behalten. Falls kein Sonderkündigungsgrund (beispielsweise bei Fahrzeugwechsel) vorliegt, muss die Kündigung mindestens einen Monat vor der nächsten Hauptfälligkeit erfolgen. Genau gesagt ist das der Termin, zu dem der nächste Jahresbeitrag fällig wird und das neue Versicherungsjahr beginnt. In der Regel ist das bei den meisten Versicherungsverträgen der 1. Januar. Daher ist der Stichtag für die Kündigung der30. November, an dem bekanntlich auch die Wechselsaison bei der Autoversicherung endet. Sollte dieser Tag allerdings auf das Wochenende fallen, verschiebt sich der Stichtag im Normalfall auf den darauffolgenden Montag.
Wurde der Kündigungszeitraum verpasst, verlängert sich die alte Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr.
2. Fehler: Formfehler bei der Kündigung
Kündigungsschreiben werden häufig in Form eines gewöhnlichen Briefs verschickt. Um aber Komplikationen zu vermeiden und einen Nachweis für das fristgerechte Einreichen der Kündigung zu haben, sollte der Brief unbedingt per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden. Auch wenn diese Art des Briefversands teurer ist, so ist man am Ende doch auf der sicheren Seite. Hierbei ist zudem zu beachten, dass in das Kündigungsschreiben neben dem Namen der Anschrift und dem Datum, auch immer die Nummer des Versicherungsscheins sowie das Kennzeichen des versicherten Fahrzeugs gehören.
Sollte es sich bei der Kündigung um ein Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung handeln, so muss dieser Grund auch im Kündigungsschreiben angeführt sein, wenn sie nach dem 30. November erfolgt.
Formfehler sollten unbedingt vermieden werden, weil sie dazu führen können, dass die Kündigung unwirksam ist.
3. Fehler: Autoversicherung wechseln ohne Vergleich
Wer die Autoversicherung wechseln möchte, der sollte vorher unbedingt die Angebote vergleichen. Denn nur mit einer präzisen Analyse der Vergleichsergebnisse ist es möglich, sich ein individuelles Leistungspaket zusammenzustellen und die Spreu vom Weizen zu trennen. Das ist wichtig, um bares Geld zu sparen und einen Anbieter mit optimaler Absicherung zu finden.
Hierbei sollte zudem keinesfalls versäumt werden, den bestehenden Vertrag als auch die Vergleichsangebote auf spezielle Rabatte oder Sondereinstufungen zu prüfen, da diese in der Regel nicht übertragbar sind. Das ist wichtig zu beachten, um die jeweiligen Angebote beim Vergleich objektiv beurteilen zu können.
4. Fehler: Unvollständige oder falsche Angaben machen
Um vor einem Wechsel so gut wie möglich die Autoversicherung berechnen zu können, sollten die Angaben richtig und vollständig beantwortet werden, damit der Vergleichsrechner oder aber das Versicherungsunternehmen selbst, die genaue Beitragshöhe festlegen kann.
Daher sollten Sie vor dem Versenden des Versicherungsantrags ihre Daten noch einmal überprüfen, ob die ursprünglich angegebenen Daten richtig und vollständig sind. Denn sollte es später zu einem Schadensfall kommen, bei dem Unstimmigkeiten festgestellt werden, kann die Autoversicherung entgangene Beiträge nachträglich einfordern oder auch eine Vertragsstrafe verlangen. Deshalb sollte nicht nur auf die personenbezogenen Daten geachtet werden, sondern auch beispielsweise auf die Anzahl der Fahrzeugnutzer oder die jährliche Fahrleistung.
5. Fehler: Höhe der Deckungssumme vernachlässigen
Bei der Suche nach einer neuen Autoversicherung lässt man sich schnell von günstigen Prämien täuschen, vernachlässigt dabei aber oft wichtige Eckdaten. So zum Beispiel die Höhe der Deckungssumme. Zwar wurde per Gesetz eine Mindestdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden festgelegt, die jeder Versicherer abdecken muss, allerdings ist es ein großer Fehler sich auf diese Mindestsummen zu verlassen.
Auch wenn die meisten Autoversicherungen die Beträge bereits höher angesetzt haben und die Anbieter die nur die Mindestdeckungssumme abdecken immer weniger werden, so liegt die Deckungssumme oft unter 50 Millionen Euro. Das kann dann im Extremfall nicht ausreichend sein und den finanziellen Ruin für den Versicherungsnehmer bedeuten. Deshalb sollte immer ein Anbieter mit einer Deckungssumme von mindestens 50 Millionen, am besten aber 100 Millionen Euro gewählt werden.
6. Fehler: Auf wichtige Versicherungsleistungen verzichten
Ebenfalls zu den größten Fehlern gehört das außer Acht lassen der gebotenen Versicherungsleistungen. Die Unterschiede liegen oftmals im Detail und sind von Anbieter zu Anbieter keinesfalls einheitlich. Sollte es dann aber nach einem Versicherungswechsel zu einem Schaden kommen, zahlt man unter Umständen mit dem neuen Vertragsabschluss sogar drauf. Besonders teuer kann es im Fall der Neuwertentschädigung werden. Darum sollte bei Kauf eines Neuwagens niemals darauf verzichtet werden. Zu beachten ist hierbei zudem, dass die Entschädigung im Falle eines Totalschadens mindestens für 24 Monate gilt. Denn je nach Tarif kann die Neuwertentschädigung auch nur sechs Monate betragen. Sollte es dann nur wenig später zum Totalschaden kommen, wird statt dem Neuwert nur noch der Zeitwert erstattet.
Ein weiterer wichtiger Faktor sind Schäden durch Marderbisse. Denn zumeist sind die Folgeschäden teurer als die direkten Schäden. Allerdings deckt nicht jeder Kaskotarif Folgeschäden durch Marderbisse mit ab. Nicht zu vernachlässigen ist zudem der Einschluss grober Fahrlässigkeit durch die Kaskoversicherung. Grob fahrlässig können beispielsweise Schäden sein, die entstanden sind, weil der Fahrer mit dem Handy telefoniert hat. Auch sollte beim Abschluss auf die Wildschadenklausel geachtet werden, denn bei leistungsschwachen Tarifen gelten nur Kollisionen mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz als versichert. Leistungsstarke Tarife haben die Klausel auf Zusammenstoß mit Pferden, Rindern, Schafen oder Hunden bzw. mit allen Tieren erweitert.
Bevor Sie die Autoversicherung wechseln, sollten Sie deshalb sämtliche Leistungsmerkmale ihres Vertrages mit denen der neuen potenziellen Anbieter vergleichen und gegebenenfalls das Leistungspaket erweitern.
7. Fehler: Selbstbeteiligung ohne Prüfung abschließen
Die Wahl einer Selbstbeteiligung senkt auch immer den Preis der Autoversicherung. Aus diesem Grund heben gerade die Versicherer Tarife mit hoher Selbstbeteiligung gerne hervor. In vielen Fällen jedoch sind diese nicht besonders attraktiv. Zur Einordnung: Über eine Selbstbeteiligung beteiligt der Autoversicherer den Versicherungsnehmer an jedem Schaden, den er meldet. Dafür muss er auch weniger Beitrag zahlen.
In Standard-Tarifen beträgt diese in der Regel 150 Euro bei der Teilkasko und 300 Euro bei der Vollkaskoversicherung. Allerdings gibt es auch einige Anbieter, die diese Beteiligung nach oben schrauben, um die Beitragshöhe für den Kunden noch günstiger zu gestalten. Nicht jeder Haushalt in Deutschland verfügt aber über einen entsprechenden Betrag in der Schadenssituation, sodass vor einem Wechsel immer geprüft werden sollte, welche Selbstbeteiligung man sich selbst leisten kann und was für eine Beitragsersparnis daraus resultieren würde.
8. Fehler: Rückstufung im Schadensfall vernachlässigen
Wer auf der Suche nach einer neuen Autoversicherung ist, sollte neben den bereits aufgeführten Fehlern beim Versicherungswechsel, auch auf eine mögliche Rückstufung bei der Schadenfreiheitsklasse achten. Zwar ist die Einteilung der Schadenfreiheitsklassen einheitlich geregelt, seit 1994 jedoch können die Versicherer den mit einer Schadenfreiheitsklasse verbundenen Rabatt selbst bestimmen. Das kann schnell dazu führen, dass Sie am Ende beim neuen Anbieter unter Umständen sogar mehr bezahlen.
Ebenso sieht es mit der Rückstufung im Schadensfall aus. Da jede Autoversicherung ihre eigenen Rückstufungstabellen (Kfz-Haftpflicht und Vollkasko) hat, können Sie auch hier mit der neuen Police schlechter gestellt sein, weil sich ein Unfall je nach Versicherungsgesellschaft mehr oder weniger nachteilig auf die eigene Schadenfreiheitsklasse auswirkt.
Daher sollten Sie ihre alte Kfz-Police zur Hand nehmen, dort nach der Rückstufungstabelle suchen und diese mit den in Frage kommenden Anbietern vergleichen.
9. Fehler: Versicherungsvertrag mit Werkstattbindung
Auch die Tarifoption Werkstattbindung, die von den meisten Autoversicherungen mit dem Kaskoschutz angeboten wird, kann sich für den Versicherungsnehmer, trotz einer Reduzierung der Beitragskosten, als Fehler erweisen. Denn im Fall einer Werkstattbindung verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, nach einem Schadensfall, eine vom Versicherer ausgewählte Werkstatt aufzusuchen. Diese als Service angepriesene Klausel, kann jedoch zum großen Nachteil werden, wenn es keine Vertragswerkstatt vor Ort gibt und dadurch unnötige Fahrkosten entstehen.
Sollte es sich bei dem versicherten Auto um ein geleastes Fahrzeug handeln, so ist es nicht selten, dass der Leasingpartner selbst vorschreibt, Reparaturen nur in einer vom Hersteller autorisierten Werkstatt durchzuführen. Mit der Werkstattbindung kann das sehr schnell problematisch werden.
10. Fehler: Auf Mallorca-Police verzichten
Gerade wer regelmäßig verreist und vor Ort einen Mietwagen nutzen möchte, um dort mobil unterwegs zu sein, begeht beim Wechsel der Autoversicherung einen weiteren Fehler, wenn er auf die sogenannte Mallorca-Police verzichtet. Hierbei handelt es sich um eine Zusatz-Haftpflicht für Mietfahrzeuge im Ausland und wird deswegen so genannt, weil auf Mallorca sehr viele Mietwagen angemietet werden und die Baleareninsel heute wie damals zu eine der beliebtesten Reiseziele der Deutschen zählt.
Auch wenn jeder Kunde bei der Anmietung eines Fahrzeugs im Ausland Versicherungsschutz erhält, muss er damit rechnen, dass die Deckungssummen der Versicherer im Ausland oft sehr niedrig sind. Die Mallorca-Police gleicht bei Schäden zu geringe Deckungssummen aus.